Milliardenloch

UMTS-Lizenzen möglicherweise doch mehrwertsteuerpflichtig?

Berliner Zeitung: Eichel muss eventuell mit weiteren Einnahme-Ausfällen rechnen
Von Marie-Anne Winter

Es ist hinreichend bekannt, dass Unglücke nicht gern allein kommen. Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) sieht sich derzeit einer Katastrophen-Serie gegenüber, die nicht abreißen will. Denn wie die Berliner Zeitung heute berichtet, drohen dem geplagten Finanzminister womöglich weitere Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe. Denn möglicherweise ist die Erteilung der UMTS-Lizenzen mehrwertsteuerpflichtig. Der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), Matthias Kurth, bestätigte gegenüber der Zeitung, dass die Finanzbehörden derzeit entsprechende Untersuchungen noch nicht abgeschlossen hätten und ein Ergebnis nicht feststünde. Laut Berliner Zeitung wollte sich das Finanzamt Bonn Innenstadt nicht zu dem Vorgang äußern und verwies auf das Steuergeheimnis.

Bereits seit über einem Jahr befassen sich Finanzbeamte mit diesem Vorgang, der überaus heikel ist. Denn dabei steht viel Geld steht auf dem Spiel. Wenn die Steuerbehörden zu dem Schluss kämen, dass die insgesamt rund 51 Milliarden Euro teure Vergabe der UMTS-Lizenzen mehrwertsteuerpflichtig gewesen ist, heißt das, dass 16 Prozent Mehrwertsteuer Bestandteil der Lizenzerträge gewesen sind. Diese muss die RegTP zwar nicht an die Unternehmen zurückzahlen, doch die sechs Lizenzerwerber der UMTS-Auktion vom Sommer 2000 könnten laut Berliner Zeitung jeweils Ausgaben von über einer Milliarde Euro bei der nächsten Umsatzsteuer-Abrechnung geltend machen. Und diese müsste der Finanzminister als Vorsteuer-Erstattungeng an die Mobilfunker auszahlen. Damals hatten die Deutsche Telekom, Vodafone D2, E-Plus, o2, mobilcom und das Gemeinschaftunternehmen der Telefonkonzerne Telefónica Móviles (Spanien) und Sonera (Finnland), Quam, UMTS-Lizenzen ersteigert.

Der RegTP-Chef Kurth geht nicht davon aus, dass die Finanzbehörden eine Mehrwertsteuerpflicht feststellen und sich somit die Rechtsauffassung der Behörde durchsetzt. Weiterhin sagte der RegTP-Chef auch, dass selbst wenn der "unwahrscheinliche Fall" eintreten sollte, dass die Finanzämter eine Mehrwertsteuerpflicht feststellen, kaum Nachforderungen gestellt werden könnten. Denn ein solcher Steuerzuschlag hätte schon ausdrücklich vorab in den Auktionsbedingungen für die Lizenzen bekannt gemacht werden müssen.

Mit Rückzahlungsforderungen für die UMTS-Kosten wurde die Bundesregierung immer wieder konfrontiert. Gleich nach der Auktion weigerte sich mobilcom, die fällige Rate zu zahlen und klagte stattdessen gegen die Lizenzgebühren. Später gab das Unternehmen die Klage allerdings auf. Inzwischen ist mobilcom nach seiner Beinahe-Pleite und der anschließenden Umstrukturierung aus dem UMTS-Geschäft ausgestiegen und hat sein UMTS-Netz an Konkurrent E-Plus verkauft. Aber auch die finnische Regierung sprach im September 2002 für eine Rückerstattung der Lizenzerlöse aus und nannte die UMTS-Auktion den "größten industriepolitischen Fehler seit dem Zweiten Weltkrieg".