Benutzer Crooks schrieb:
Ich finde die Entscheidung gut und kann sie nur begrüßen. Ich hoffe, dass dann auch VF etc klagen - auch oder insbesondere der Staat ist auch an Recht und Gesetz gebunden.
Gut wäre nur eine Entscheidung des Gerichts, die Mobilcom eine Strafe in Höhe des Streitwertes aufbrummt wegen Missbrauch des Gerichtes als eine Lotterie.
Einsatz 9 Millionen.
Gewinnmöglichkeit: 1 160 Millionen
Bei einer Siegeswarscheinlichkeit von NUR 0,78 % ist der Erwartungswert dieses "Glückspieles" positiv.
Selbst wenn die Mobilfunker ein hohes Maß an Risikoaversion besitzen bleibt es ein lohnendes Investment.
Als die Lizenzen versteigert wurden hat KEIN MENSCH von MwSt geredet. Die Preise wurden unter DIESEN BEINGUNGEN von MOBILCOM SELBST festgelegt.
Leider dürfte die Siegeswarscheinlichkeit über 0,78% liegen, auch wenn sie geringer sein dürfte als die Warscheinlichkeit, daß diese Typen verlieren.
Für mich als Konsument ist dies allerdings ein deutliches Zeichen: Finger weg von der einmal so genannten Mogel*com! (bitte Anmerkung beachten!) So wenig Anstand, wie sie gegenüber dem Stakeholder Staat beweisen, indem Sie Ihre eigenen Zusagen (wir zahlen Betrag XXX) in Frage stellen, so wenig Anstand werden Sie dann auch dem Kunden gegenüber haben.
Mogel*com macht dem von der Konkurrenz verliehenen Namen alle Ehre!
(Wer es nicht weiß und zur Erläuterung, weil dieses Wort von der Teltarif als Beleidigung gewertet wird (kann mir mal eine diese Art von Zensur erklären???) : Als Mogel*com (natürlich ohne Stern) wurde die Mobilkom von der Telekom bezeichnet als Reaktion auf eine Mobilcom-Werbung, die durch das Design vorgegaukelt hat ein Angebot der Telekom zu sein - Telekom durfte nicht mehr Mogel*com sagen und die mogelnde Com durfte auch nicht mehr mogeln.
BM