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Das war zu erwarten


26.06.2007 12:54 - Gestartet von hrgajek
Jeder der mit TK-Recht zu tun hat, konnte sich an fünf Fingern abzählen, daß das Urteil so ausgeht.

Die Behörde RegTP (heute BNetzA) hatte eine Lizenz erteilt. Darauf fällt keine Mehrwertsteuer an. Das hat der EuGH jetzt bestätigt.

Und inzwischen ist UMTS da und funktioniert sogar. Allen Unkenrufen (auch hier im Forum) zum Trotz.



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[1] Gustav Gnöttgen antwortet auf hrgajek
26.06.2007 14:31

2x geändert, zuletzt am 26.06.2007 14:42
Wenn es so klar ist, wie du schreibst, dann beantworte doch mal die Frage, warum die Gerichte die Klage der TK-Unternehmen überhaupt angenommen haben? Wenn du Recht hättest, dann hätte die Klage vom EGH gar nicht angenommen werden dürfen, wenn sie ganz offensichtlich unbegründet ist!

Die TK-Unternehmen haben sich rechtlich völlig korrekt verhalten, ja sie sind sogar dazu verpflichtet. Im für sie günstigen Fall hätten sie mehr bekommen. Verloren haben sie nichts (wenn man die Justizkosten mal vernachlässigt). Die "Umsatzsteuer" hatten sie ja schon bezahlt.




Benutzer hrgajek schrieb:
Jeder der mit TK-Recht zu tun hat, konnte sich an fünf Fingern abzählen, daß das Urteil so ausgeht.

Die Behörde RegTP (heute BNetzA) hatte eine Lizenz erteilt. Darauf fällt keine Mehrwertsteuer an. Das hat der EuGH jetzt bestätigt.

Und inzwischen ist UMTS da und funktioniert sogar. Allen Unkenrufen (auch hier im Forum) zum Trotz.