Altgeräte

Verordnung: Verbindliche Regeln für Elekro-Altgeräte

Der Umgang mit Schad­stoffen aus Elektro-Altge­räten soll verän­dert werden. Das Bundes­kabi­nett hat heute verbind­liche Regeln beschlossen.
Von dpa /

Die Behandlungsverordnung soll die Anforderungen an das Entfernen von Schadstoffen aus älteren Geräten wie Handys anpassen Die Behandlungsverordnung soll die Anforderungen an das Entfernen von Schadstoffen aus älteren Geräten wie Handys anpassen
Bild: picture alliance/dpa | Lisa Ducret
Das Bundes­kabi­nett hat heute verbind­liche Regeln zur Behand­lung von Elektro-Altge­räten beschlossen. Die "Behand­lungs­ver­ord­nung" soll die Anfor­derungen an das Entfernen von Schad­stoffen aus älteren Geräten wie Mobil­tele­fonen oder Compu­tern an den Stand der Technik anpassen. Darüber hinaus regelt sie erst­mals das Recy­cling von Photo­vol­taik-Modulen.

Nach Angaben des Bundes­umwelt­minis­teriums ist die Behand­lung von Altge­räten in den etwa 340 Recy­cling­anlagen in Deutsch­land derzeit nicht einheit­lich. Das soll sich mit der neuen Verord­nung ändern.

Umgang mit schad­stoff­hal­tigen Bauteilen

Die Behandlungsverordnung soll die Anforderungen an das Entfernen von Schadstoffen aus älteren Geräten wie Handys anpassen Die Behandlungsverordnung soll die Anforderungen an das Entfernen von Schadstoffen aus älteren Geräten wie Handys anpassen
Bild: picture alliance/dpa | Lisa Ducret
Um das Entfernen von Schad­stoffen und das Recy­cling zu verbes­sern, schreibt die Verord­nung den Entsor­gungs­unter­nehmen künftig deut­licher als bisher vor, welche schad­stoff­hal­tigen Bauteile zu welchem Zeit­punkt des Behand­lungs­pro­zesses zu entfernen sind.

Elemente wie Batte­rien, Toner­kar­tuschen, bestimmte Scheiben von Flach­bild­schirmen sowie Kälte­mittel müssen demnach vor einer mecha­nischen Zerklei­nerung ausge­baut werden. Die Verord­nung schreibt außerdem vor, dass bestimmte schad­stoff­hal­tige Stoffe Kunst­stoffe spätes­tens nach der mecha­nischen Zerklei­nerung aussor­tiert werden müssen.

Die nun beschlos­sene Verord­nung, der der Bundesrat noch zustimmen muss, ergänzt die bereits im Dezember 2020 beschlos­sene Novelle des Elektro- und Elek­tronik­gerä­tege­setzes.

Diese verfolgt vor allem das Ziel, die Sammel­mengen deut­lich zu stei­gern und sieht unter anderem vor, dass Verbrau­cher künftig alte Handys, Taschen­lampen und andere Elek­tro­geräte auch bei Lebens­mit­tel­ein­zel­händ­lern ab einer Größe von 800 Quadrat­metern Verkaufs­fläche abgeben können.

Der Bundestag hat kürz­lich den novel­lierten Gesetz­ent­wurf zur Reform des Jugend­schutzes beschlossen. Details lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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