Verordnung: Verbindliche Regeln für Elekro-Altgeräte
Die Behandlungsverordnung soll die Anforderungen an das Entfernen von Schadstoffen aus älteren Geräten wie Handys anpassen
Bild: picture alliance/dpa | Lisa Ducret
Das Bundeskabinett hat heute verbindliche Regeln
zur Behandlung von Elektro-Altgeräten beschlossen. Die
"Behandlungsverordnung" soll die Anforderungen an das Entfernen von
Schadstoffen aus älteren Geräten wie Mobiltelefonen oder Computern an
den Stand der Technik anpassen. Darüber hinaus regelt sie erstmals
das Recycling von Photovoltaik-Modulen.
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums ist die Behandlung von Altgeräten in den etwa 340 Recyclinganlagen in Deutschland derzeit nicht einheitlich. Das soll sich mit der neuen Verordnung ändern.
Umgang mit schadstoffhaltigen Bauteilen
Die Behandlungsverordnung soll die Anforderungen an das Entfernen von Schadstoffen aus älteren Geräten wie Handys anpassen
Bild: picture alliance/dpa | Lisa Ducret
Um das Entfernen von Schadstoffen und das Recycling zu verbessern,
schreibt die Verordnung den Entsorgungsunternehmen künftig deutlicher
als bisher vor, welche schadstoffhaltigen Bauteile zu welchem
Zeitpunkt des Behandlungsprozesses zu entfernen sind.
Elemente wie Batterien, Tonerkartuschen, bestimmte Scheiben von Flachbildschirmen sowie Kältemittel müssen demnach vor einer mechanischen Zerkleinerung ausgebaut werden. Die Verordnung schreibt außerdem vor, dass bestimmte schadstoffhaltige Stoffe Kunststoffe spätestens nach der mechanischen Zerkleinerung aussortiert werden müssen.
Die nun beschlossene Verordnung, der der Bundesrat noch zustimmen muss, ergänzt die bereits im Dezember 2020 beschlossene Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.
Diese verfolgt vor allem das Ziel, die Sammelmengen deutlich zu steigern und sieht unter anderem vor, dass Verbraucher künftig alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte auch bei Lebensmitteleinzelhändlern ab einer Größe von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche abgeben können.
Der Bundestag hat kürzlich den novellierten Gesetzentwurf zur Reform des Jugendschutzes beschlossen. Details lesen Sie in einer weiteren Meldung.