Achtung: Unerwünschte Zusatzleistungen bei Vertragsabschluss
Bei Vertragsabschluss auf unerwünschte Zusatzleistungen achten
Bild: artivista | werbeatelier - Fotolia.com
Verbraucher achten bei Fernseh-, Mobilfunk- oder
Internetverträgen besser auf bereits ausgewählte Zusatzleistungen.
Zwar sind solche vorausgewählten, anfangs meist kostenlosen
Zusatzleistungen seit einer Gesetzesänderung im Sommer nicht mehr
zulässig. Dennoch versuchen einige Anbieter den Kunden bei
Vertragsabschluss kostenpflichtige Zusatzoptionen unterzuschieben.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (vz-rlp) hin.
Bei Vertragsabschluss auf unerwünschte Zusatzleistungen achten
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In der Regel sind dann in den Verträgen kostenlose Probenutzungen für
drei Monate vorangekreuzt. Kündigen Betroffene diese Option aber
nicht fristgemäß, kommt laut den Verbraucherschützern ein Vertrag mit einer Laufzeit
von bis zu 24 Monaten für die Zusatzoption zustande. Sicherheits-
oder zusätzliche Programmpakete für HD- oder Spartenkanäle sind zum
Beispiel typische Zusatzleistungen. Laut Gesetzgeber sollen die
Kunden frei entscheiden können, ob sie eine Zusatzleistung zu ihrem
Hauptvertrag möchten - und dann das Häkchen selbst setzen. Die
Realität sieht häufig anders aus.
Nach kostenloser Testphase muss der Kunde zahlen
Oftmals bemerken Betroffene nicht auf Anhieb, dass sie eine Zusatzoption mitbestellt haben. Erst wenn die monatliche Rechnung nach Ablauf der kostenlosen Testphase höher ausfällt als erwartet, wundern sie sich. Deshalb sollten Verbraucher bei Vertragsabschluss schauen, ob sie vorangekreuzte Kästchen in ihrem Vertrag finden. Ist das der Fall, fragen sie am besten beim Verkäufer nach oder fordern ihn auf, das Häkchen zu entfernen. Ob Verbraucher schließlich für solche Zusatzleistungen zahlen müssen, wird im Einzelfall geprüft.
Oft befinden sich typische Tücken beim Abschluss eines neuen Vertrags oder Vertragswechsel im Kleingedruckten. Worauf Sie beim Abschluss eines Mobilfunk-Vertrags achten sollten, erfahren Sie auf unserer Ratgeberseite.
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