Beschneidung

Vaunet zu ARD/ZDF: Keine Werbung, weniger Mediathek

In der Diskus­sion um eine Neuaus­rich­tung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks fordert der Privat­funk­ver­band Vaunet das Aus für Werbung in ARD und ZDF. Ferner sollen die Anzahl der Sender und Strea­ming-Inhalte auf kommer­ziellen Dritt­platt­formen sowie in den eigenen Media­theken redu­ziert werden.
Von

Der Vaunet will die Angebote in den Mediatheken von ARD und ZDF beschneiden. Der Vaunet will die Angebote in den Mediatheken von ARD und ZDF beschneiden.
Screenshot: MH Media
Die Diskus­sion über den zukünf­tigen Auftrag und die Struktur des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks geht in die entschei­dende Phase: Die Rund­funk­kom­mis­sion der Länder hat ihren "Diskus­sions­ent­wurf zu Auftrag und Struk­tur­opti­mie­rung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks" veröf­fent­licht, zu dem bis Mitte Januar Stel­lung­nahmen betrof­fener Ziel­gruppen und Markt­teil­nehmer erwartet werden.

Der Privat­funk­ver­band Vaunet begrüßt laut eigenen Angaben in einer ersten Einschät­zung grund­sätz­lich, dass mit diesem Schritt nunmehr die seit Jahren drän­gende konkre­tere Defi­nition von Auftrag und Struktur des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks in Angriff genommen wird.

Lizen­zware in Media­theken beschränken

Der Vaunet will die Angebote in den Mediatheken von ARD und ZDF beschneiden. Der Vaunet will die Angebote in den Mediatheken von ARD und ZDF beschneiden.
Screenshot: MH Media
"Rege­lungen zum öffent­lich-recht­lichen Rund­funk wirken sich immer auch auf alle anderen Anbieter im Medi­enmarkt aus. Inso­fern disku­tieren die Länder nichts weniger als eine Reform des gesamten Medi­ensys­tems, das für beide Säulen von ‚Trusted Media‘ gestärkt werden muss", sagt Claus Grewenig, Vorsit­zender des Fach­bereichs Fern­sehen und Multi­media im Vaunet und Bereichs­leiter Medi­enpo­litik bei RTL Deutsch­land.

Der Vaunet wolle sich nach einge­hender Analyse intensiv in die anste­hende Debatte einbringen. "Schwer­punkte unserer Betrof­fen­heit liegen in der Aufrecht­erhal­tung des Verbots von Non-EU-Lizen­zware in Media­theken sowie in der Abbil­dung des Kern­auf­trags auch zur Prime­time. Unter­hal­tung sollte nicht Selbst­zweck, sondern auf den Kern­auf­trag bezogen sein. Den Ländern muss zudem bewusst sein, dass nur die klare Begren­zung des Port­folios in einem zweiten Schritt auch auf die künf­tige Finan­zie­rung der Anstalten durch­schlagen kann, ohne in dieselbe Sack­gasse wie 2020 zu laufen", so Grewenig weiter.

Keine Audio-Expan­sion und Verspar­tung

"Auch für das Radio sind klare Begren­zungen zum Umfang des Ange­bots auf Ebene des Medi­enstaats­ver­trags und der Länder­gesetz­gebungen die Voraus­set­zung dafür, dass es nicht zu einer weiteren unbe­grenzten Online-Audio-Expan­sion kommt", ergänzt Marco Maier, Vorsit­zender des Fach­bereichs Radio und Audio­dienste im Vaunet und Geschäfts­führer von Radio/Tele FFH. Deshalb müssten eben­falls die Decke­lung von Ange­boten und die Vermei­dung einer weiteren Verspar­tung und Ausla­gerung von Auftrags­inhalten essen­zielle Bestand­teile der Auftrags­reform sein.

"Das aggres­sive Auftreten der ARD in der Vermark­tung gerade im Audio­bereich zeigt die Notwen­dig­keit für mehr Trans­parenz, und dass die vom Vaunet gefor­derten weit­gehenden Beschrän­kungen in der Werbung von ARD und ZDF umge­setzt werden". Sie würden nach­haltig auf das Ziel der Länder einzahlen, die Akzep­tanz des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks als wich­tige Säule für die Medi­enviel­falt und den Medi­enplu­ralismus im Gesamt­markt zu stärken, so Maier.

Der Vaunet wolle im Januar eine umfas­sende Stel­lung­nahme zum Diskus­sions­ent­wurf zu Auftrag und Struk­tur­opti­mie­rung des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks vorstellen. Der Verband fordert darin die Werbe­frei­heit des öffent­lich-recht­lichen Fern­sehens und eine Redu­zie­rung von Werbung und Spon­soring in den ARD-Radio­sen­dern für alle ARD-Anstalten auf 60 Minuten täglich in einem Programm. Das Werbe­verbot in Tele­medien sollte fort­bestehen. Zudem müssten kommer­zielle Akti­vitäten und das Online­angebot, insbe­son­dere auf Dritt­platt­formen, klar begrenzt sein, so der Verband. Der Vaunet meint hiermit wohl Ange­bote wie den vor kurzem gestar­teten kommer­ziellen Kanal mit ZDF-Tele­novelas auf der Online-TV-Platt­form waipu.tv.

Eine Einschät­zung (von Michael Fuhr)

Es ist gut, richtig und wichtig, dass wir einen starken öffent­lich-recht­lichen Rund­funk haben. Es ist aber genauso gut und richtig, dass diesem in einem dualen System Grenzen gesetzt werden, vor allem auf neuen Platt­formen. Von daher sind die Forde­rungen des Vaunet auch berech­tigt. Während beispiels­weise das junge Strea­ming-Angebot funk noch viel Orien­tie­rung und Bildung für junge Menschen vermit­telt, sind exklu­sive, non-fiktio­nale Inhalte in den Media­theken und als Lizen­zware auf Dritt­platt­formen eher frag­würdig.

Wichtig ist auch in Zukunft eine Ausge­wogen­heit zwischen öffent­lich-recht­lichem und privatem Rund­funk, letz­terer erhält bekannt­lich keine Einnahmen aus dem Rundfunk­bei­trag und muss sich ausschließ­lich durch Werbung finan­zieren. Wünschens­wert wären auch deut­liche Akzente bei den Inhalten unter der Prämisse "Infor­mation und Bildung bei den Öffent­lich-recht­lichen, Unter­hal­tung bei den Privaten".

Das bedeutet nicht, dass Infor­mation und Bildung nicht auch non-fiktional vermit­telt werden können. Ein gesell­schafts­kri­tischer Spiel­film oder ein Tatort kann ebenso der Grund­ver­sor­gung dienen. Aber ob Top-US-Serien und Block­buster sowie manches Sport­event unbe­dingt teuer von den Öffent­lich-Recht­lichen, und damit indi­rekt durch uns Beitrags­zahler, einge­kauft werden müssen, ist zumin­dest einmal Grund­lage für eine Diskus­sion.

Die Öffent­lich-Recht­lichen gehören aber abseits der Inhalte auch in anderen Berei­chen auf den Prüf­stand. Das betrifft beispiels­weise den Verwal­tungs­apparat.

Der Rundfunk­bei­trag steigt vorläufig auf monat­lich 18,36 Euro. Das ordnete das Bundes­ver­fas­sungs­gericht in einem Beschluss rück­wir­kend zum 20. Juli an.

Mehr zum Thema Fernsehen