Vaunet zu ARD/ZDF: Keine Werbung, weniger Mediathek
Der Vaunet will die Angebote in den Mediatheken von ARD und ZDF beschneiden.
Screenshot: MH Media
Die Diskussion über den zukünftigen Auftrag und die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht in die entscheidende Phase: Die Rundfunkkommission der Länder hat ihren "Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" veröffentlicht, zu dem bis Mitte Januar Stellungnahmen betroffener Zielgruppen und Marktteilnehmer erwartet werden.
Der Privatfunkverband Vaunet begrüßt laut eigenen Angaben in einer ersten Einschätzung grundsätzlich, dass mit diesem Schritt nunmehr die seit Jahren drängende konkretere Definition von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Angriff genommen wird.
Lizenzware in Mediatheken beschränken
Der Vaunet will die Angebote in den Mediatheken von ARD und ZDF beschneiden.
Screenshot: MH Media
"Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirken sich immer auch auf alle anderen Anbieter im Medienmarkt aus. Insofern diskutieren die Länder nichts weniger als eine Reform des gesamten Mediensystems, das für beide Säulen von ‚Trusted Media‘ gestärkt werden muss", sagt Claus Grewenig, Vorsitzender des Fachbereichs Fernsehen und Multimedia im Vaunet und Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL Deutschland.
Der Vaunet wolle sich nach eingehender Analyse intensiv in die anstehende Debatte einbringen. "Schwerpunkte unserer Betroffenheit liegen in der Aufrechterhaltung des Verbots von Non-EU-Lizenzware in Mediatheken sowie in der Abbildung des Kernauftrags auch zur Primetime. Unterhaltung sollte nicht Selbstzweck, sondern auf den Kernauftrag bezogen sein. Den Ländern muss zudem bewusst sein, dass nur die klare Begrenzung des Portfolios in einem zweiten Schritt auch auf die künftige Finanzierung der Anstalten durchschlagen kann, ohne in dieselbe Sackgasse wie 2020 zu laufen", so Grewenig weiter.
Keine Audio-Expansion und Verspartung
"Auch für das Radio sind klare Begrenzungen zum Umfang des Angebots auf Ebene des Medienstaatsvertrags und der Ländergesetzgebungen die Voraussetzung dafür, dass es nicht zu einer weiteren unbegrenzten Online-Audio-Expansion kommt", ergänzt Marco Maier, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im Vaunet und Geschäftsführer von Radio/Tele FFH. Deshalb müssten ebenfalls die Deckelung von Angeboten und die Vermeidung einer weiteren Verspartung und Auslagerung von Auftragsinhalten essenzielle Bestandteile der Auftragsreform sein.
"Das aggressive Auftreten der ARD in der Vermarktung gerade im Audiobereich zeigt die Notwendigkeit für mehr Transparenz, und dass die vom Vaunet geforderten weitgehenden Beschränkungen in der Werbung von ARD und ZDF umgesetzt werden". Sie würden nachhaltig auf das Ziel der Länder einzahlen, die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als wichtige Säule für die Medienvielfalt und den Medienpluralismus im Gesamtmarkt zu stärken, so Maier.
Der Vaunet wolle im Januar eine umfassende Stellungnahme zum Diskussionsentwurf zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorstellen. Der Verband fordert darin die Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und eine Reduzierung von Werbung und Sponsoring in den ARD-Radiosendern für alle ARD-Anstalten auf 60 Minuten täglich in einem Programm. Das Werbeverbot in Telemedien sollte fortbestehen. Zudem müssten kommerzielle Aktivitäten und das Onlineangebot, insbesondere auf Drittplattformen, klar begrenzt sein, so der Verband. Der Vaunet meint hiermit wohl Angebote wie den vor kurzem gestarteten kommerziellen Kanal mit ZDF-Telenovelas auf der Online-TV-Plattform waipu.tv.
Eine Einschätzung (von Michael Fuhr)
Es ist gut, richtig und wichtig, dass wir einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Es ist aber genauso gut und richtig, dass diesem in einem dualen System Grenzen gesetzt werden, vor allem auf neuen Plattformen. Von daher sind die Forderungen des Vaunet auch berechtigt. Während beispielsweise das junge Streaming-Angebot funk noch viel Orientierung und Bildung für junge Menschen vermittelt, sind exklusive, non-fiktionale Inhalte in den Mediatheken und als Lizenzware auf Drittplattformen eher fragwürdig.
Wichtig ist auch in Zukunft eine Ausgewogenheit zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk, letzterer erhält bekanntlich keine Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag und muss sich ausschließlich durch Werbung finanzieren. Wünschenswert wären auch deutliche Akzente bei den Inhalten unter der Prämisse "Information und Bildung bei den Öffentlich-rechtlichen, Unterhaltung bei den Privaten".
Das bedeutet nicht, dass Information und Bildung nicht auch non-fiktional vermittelt werden können. Ein gesellschaftskritischer Spielfilm oder ein Tatort kann ebenso der Grundversorgung dienen. Aber ob Top-US-Serien und Blockbuster sowie manches Sportevent unbedingt teuer von den Öffentlich-Rechtlichen, und damit indirekt durch uns Beitragszahler, eingekauft werden müssen, ist zumindest einmal Grundlage für eine Diskussion.
Die Öffentlich-Rechtlichen gehören aber abseits der Inhalte auch in anderen Bereichen auf den Prüfstand. Das betrifft beispielsweise den Verwaltungsapparat.
Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das ordnete das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss rückwirkend zum 20. Juli an.