Berufung

Urteil zur VDSL-Drossel: Telekom wehrt sich und legt Berufung ein

Bonner Ex-Monopolist: "Können Aufregung nicht nachvollziehen"
Von Marc Kessler

Telekom-Zentrale Die Telekom wehrt sich
gegen das Urteil des Bonner Landgerichts
Foto: Deutsche Telekom
Die Deutsche Telekom darf nach einem Urteil des Land­gerichts Bonn - wie berichtet - nicht mehr mit bestimmten Slogans für ihre VDSL-Double-Play-Pakete werben, wenn sie nicht gleichzeitig darauf hinweist, dass die Geschwin­digkeit ab einem bestimmten monatlichen Übertra­gungs­volumen gedrosselt wird. Konkret betroffen ist die Offerte Call & Surf Comfort VDSL, die mit 25 und 50 MBit/s maximaler Downstream-Geschwindigkeit angeboten wird. Gegen die Telekom geklagt hatte der Verbraucher­zentrale Bundesverband (vzbv).

Telekom wird Berufung einlegen und kritisiert Urteil

Telekom-Zentrale Die Telekom wehrt sich
gegen das Urteil des Bonner Landgerichts
Foto: Deutsche Telekom
Das Unternehmen wehrt sich nun jedoch gegen das Urteil und wird daher in Berufung gehen, wie Telekom-Sprecher Philipp Blank auf Anfrage von teltarif.de bestätigt. Der Bonner Ex-Monopolist sieht sich vor allem deshalb von den Kölner Richtern unfair behandelt, weil "die Aussage 'Sie surfen rund um die Uhr zum Festpreis - ohne Zeit- und Volumen­beschränkung' auch mit einer Geschwindigkeits­begrenzung richtig" sei. Oder anders: Auch wenn die Geschwindigkeit gedrosselt wird, ist dies für die Telekom keine "Volumen­beschränkung", da ja mit verminderter Geschwindigkeit weiter ohne Limit gesurft werden könne.

Landgericht: Werbeslogan impliziert ungedrosseltes Surfvergnügen

Die Richter des Bonner Landgerichts hatten der Telekom in ihrem Urteil (Az.: 1 O 448/10) jedoch entgegengehalten: "Zwar betrifft die Angabe 'Surfen ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung' formal betrachtet nicht die Geschwindigkeits­übertragung der Datenmenge. Aus Sicht des verständigen Durchschnittsverbrauchers wird jedoch an diese Angabe - gerade durch die Verknüpfung von fehlender Volumen-/Zeitbeschränkung - die Erwartung geknüpft, dass eine bestimmte Datenmenge innerhalb der angenommenen Höchstgeschwindigkeit übertragungen werden kann."

Telekom kann "Aufregung nicht nachvollziehen"

Telekom-Sprecher Blank weist zudem - wie sein Unternehmen zuvor auch vor Gericht - noch einmal darauf hin, dass es bislang keine Drosselung von VDSL-Kunden gegeben habe: "Wir haben die Geschwindigkeitsbegrenzung bisher nicht umgesetzt, insofern können wir die Aufregung nicht nachvollziehen." Mittlerweile weise man - wie in unserem Artikel geschildert - auch auf die mögliche Drosselung hin, so Blank.

Weitere Meldungen zur Deutschen Telekom