Urteil zur VDSL-Drossel: Telekom wehrt sich und legt Berufung ein
Die Telekom wehrt sich
gegen das Urteil des Bonner Landgerichts
Foto: Deutsche Telekom
Die Deutsche Telekom darf nach einem Urteil des Landgerichts Bonn -
wie berichtet - nicht mehr mit bestimmten Slogans für ihre
VDSL-Double-Play-Pakete werben, wenn sie nicht gleichzeitig darauf hinweist, dass die
Geschwindigkeit ab einem bestimmten monatlichen Übertragungsvolumen gedrosselt wird. Konkret
betroffen ist die Offerte Call & Surf
Comfort VDSL, die mit 25 und 50 MBit/s maximaler Downstream-Geschwindigkeit angeboten wird.
Gegen die Telekom geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Telekom wird Berufung einlegen und kritisiert Urteil
Die Telekom wehrt sich
gegen das Urteil des Bonner Landgerichts
Foto: Deutsche Telekom
Das Unternehmen wehrt sich nun jedoch gegen das Urteil und wird daher in Berufung gehen, wie
Telekom-Sprecher Philipp Blank auf Anfrage von teltarif.de bestätigt. Der Bonner Ex-Monopolist sieht
sich vor allem deshalb von den Kölner Richtern unfair behandelt, weil "die Aussage 'Sie surfen rund
um die Uhr zum Festpreis - ohne Zeit- und Volumenbeschränkung' auch mit einer
Geschwindigkeitsbegrenzung richtig" sei. Oder anders: Auch wenn die Geschwindigkeit gedrosselt wird,
ist dies für die Telekom keine "Volumenbeschränkung", da ja mit verminderter Geschwindigkeit weiter
ohne Limit gesurft werden könne.
Landgericht: Werbeslogan impliziert ungedrosseltes Surfvergnügen
Die Richter des Bonner Landgerichts hatten der Telekom in ihrem Urteil (Az.: 1 O 448/10) jedoch entgegengehalten: "Zwar betrifft die Angabe 'Surfen ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung' formal betrachtet nicht die Geschwindigkeitsübertragung der Datenmenge. Aus Sicht des verständigen Durchschnittsverbrauchers wird jedoch an diese Angabe - gerade durch die Verknüpfung von fehlender Volumen-/Zeitbeschränkung - die Erwartung geknüpft, dass eine bestimmte Datenmenge innerhalb der angenommenen Höchstgeschwindigkeit übertragungen werden kann."
Telekom kann "Aufregung nicht nachvollziehen"
Telekom-Sprecher Blank weist zudem - wie sein Unternehmen zuvor auch vor Gericht - noch einmal darauf hin, dass es bislang keine Drosselung von VDSL-Kunden gegeben habe: "Wir haben die Geschwindigkeitsbegrenzung bisher nicht umgesetzt, insofern können wir die Aufregung nicht nachvollziehen." Mittlerweile weise man - wie in unserem Artikel geschildert - auch auf die mögliche Drosselung hin, so Blank.