Vernetzt

Smart Home: Diese Technik dürfen Sie als Mieter nutzen

Vernetzte Türklin­geln, Heizungen, Gara­gen­tore: Für manche smarte Technik muss man Haus-Eigen­tümer sein - aber nicht immer. Wir zeigen auf, welche Smart-Home-Kompo­nenten Sie beden­kenlos als Mieter nutzen können.
Von

Haben Sie schon einmal die Werbung von Herstel­lern, Händ­lern oder Netz­be­trei­bern für Internet und Strom für vernetzte Türklin­geln, Roll­läden, Heizungen oder Gara­gen­tore gesehen?

Mögli­cher­weise war dann der nächste Gedanke: "Tolle Sache - aber mir gehört das Haus gar nicht. Ich bin nur Mieter - also darf ich nichts instal­lieren!" Nach Angaben des Statis­ti­schen Bundes­amtes wohnen in Deutsch­land 46,5 Prozent im Eigentum - mehr als die Hälfte der Deut­schen sind also Mieter.

Und eines ist klar: Als Mieter (egal ob in Haus oder Wohnung) und auch als Wohnungs­be­sitzer in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus können Sie nicht einfach schalten und walten, wie Sie möchten und unge­fragt bauliche Verän­de­rungen vornehmen. Smart Home ist damit aber nicht tabu - in diesem Artikel zeigen wir Ihnen einmal auf, wie Sie mögli­cher­weise doch noch smarte Technik verwenden können. Smart Home auch als Mieter möglich Smart Home auch als Mieter möglich
Fotos: Hersteller, Montage: teltarif.de

Diese Wohn­formen gibt es

Besitzer eines Einfa­mi­li­en­hauses: In diesem Fall können Sie auf Ihrem Grund­stück in der Regel schalten und walten, wie Sie möchten, solange Sie sich an die Bauord­nung und tech­ni­sche Vorschriften halten und die Privat­sphäre der Nach­barn nicht verletzten, beispiels­weise durch unvor­teil­haft ausge­rich­tete Über­wa­chungs­ka­meras.

Mieter eines Einfa­mi­li­en­hauses: Hier kommt es darauf an, was Sie mit dem Vermieter im Miet­ver­trag verein­bart haben und wie der Eigen­tümer grund­sätz­lich über tech­ni­schen Umbauten und Weiter­ent­wick­lungen denkt. Wenn er genauso Technik-affin ist wie Sie, können Sie in einem gemie­teten Haus mit ihm zusammen gege­be­nen­falls weit­rei­chende smarte Tech­niken reali­sieren. Verein­baren Sie aber vorher, wer wann auf welche Nutzungs- und Sensor­daten zugreifen und diese auswerten darf.

Besitzer einer Wohnung im Mehr­fa­mi­li­en­haus: Über alle bauli­chen Ände­rungen im Haus, die außer­halb des privaten Wohn­be­reichs liegen und auch die Optik der Außen­fas­sade betreffen, entscheidet die Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft in der Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ver­samm­lung. Sie sind als Wohnungs­be­sitzer zwar ein Teil dieses Gremiums und können dort Vorschläge machen, Allein­gänge sind aller­dings nicht möglich. Es ist also manchmal ratsam, schon vor einem Versamm­lungs­termin seine Ideen den Mitei­gen­tü­mern vorzu­stellen und diese für smarte Tech­niken zu begeis­tern.

Mieter einer Wohnung im Mehr­fa­mi­li­en­haus: Als Wohnungs­mieter dürfen Sie in der Regel keine größeren bauli­chen Verän­de­rungen an der Wohnung vornehmen, höchs­tens mit vorhe­riger Geneh­mi­gung des Eigen­tü­mers. Der Vermieter kann seine Zustim­mung auch davon abhängig machen, dass der Mieter sich verpflichtet, die bauli­chen Verän­de­rungen beim Auszug wieder rück­gängig zu machen. Aber auch hier gilt: Wenn der Vermieter gegen­über smarten Tech­niken offen ist und ein gutes Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter besteht, kann viel möglich sein. Manchmal werden Smart-Home-Komponenten bereits im Paket mit dem Router geliefert Manchmal werden Smart-Home-Komponenten bereits im Paket mit dem Router geliefert
Bild: AVM

Der rich­tige Umgang mit Vermie­tern und Mitei­gen­tü­mern

Die Kosten­frage bei Mietern: Wenn Sie als Mieter mit dem Vermieter über den Einbau smarter Tech­niken verhan­deln, sollten Sie am besten alles schrift­lich fest­legen, gege­be­nen­falls als Ergän­zung zum Miet­ver­trag. Dort sollte gere­gelt sein, wer Eigen­tümer der tech­ni­schen Geräte ist, und wer für die Anschaf­fung bzw. anschlie­ßende monat­liche Abon­ne­ments (beispiels­weise für Cloud-Dienste) bezahlt. Außerdem sollten Sie regeln, was nach Ende des Miet­ver­trags geschieht - ob die Technik vor Ort bleiben soll oder wer sie bis wann auf welche Kosten wieder abbauen muss.

"Bremser" und "Fort­schritts-Verwei­gerer": Wenn Sie mit Vermie­tern und Mitei­gen­tü­mern über den Einbau smarter Technik spre­chen, kann es sein, dass Ihnen sofort Ableh­nung entge­gen­schlägt, egal ob mit oder ohne Begrün­dung ("zu teuer", "brau­chen wir nicht", "zu gefähr­lich", "haben wir früher auch nicht gebraucht"...). Sie sollten sich vor einem Gespräch also am besten schon derart vorbe­reiten, dass Sie die smarte Technik nicht nur als "nette Spie­lerei" ("wäre doch irgendwie cool"...) vorschlagen, sondern ganz klar die Vorzüge der Technik im Vergleich zum jetzigen Zustand aufzeigen (Ersparnis für Strom, Wasser, Gas, Heiz­kosten / besserer Einbruch-Schutz / unnö­tige Wege vermeiden durch Steue­rung aus der Ferne usw.).

Über­eif­rige Technik-Freaks: Es ist auch möglich, dass Mitei­gen­tümer oder Vermieter nach Ihrer ersten Idee sofort derart Feuer und Flamme sind, dass sie sofort damit beginnen wollen, das ganze Gebäude in ein Science-Fiction-Haus umzu­ge­stalten. Hier sollten Sie genau darauf achten, wer die Kosten über­nimmt, und dass nicht der Vermieter oder andere Eigen­tümer auf Sensor- und Nutzungs­daten zugreifen darf, die Rück­schlüsse auf Ihr Privat­leben erlauben. Insbe­son­dere die Bilder von Über­wa­chungs­ka­meras in Ihrer Wohnung sollten ausschließ­lich Ihnen und sonst niemandem zugäng­lich sein!

Große kommer­zi­elle Wohnungs­ge­sell­schaften: Es gibt keine Regel, ob eher private Vermieter oder große Wohnungs­ge­sell­schaften wie Deut­sche Wohnen, Vonovia, LEG, TAG, SAGA usw. smarte Tech­niken fördern bezie­hungs­weise verhin­dern. Insbe­son­dere Gesell­schaften aus dem Bereich des sozialen Wohnungs­baus wird immer wieder nach­ge­sagt, alle Reno­vie­rungen und Umbauten immer auf dem aller­spar­samsten Niveau durch­zu­führen. Es gibt aber auch Beispiele, wo Wohnungs­ge­sell­schaften mit ihrer Reich­weite explizit den Einbau smarter Tech­niken fördern. Manchmal gibt es auch regio­nale Feld­tests, um die Akzep­tanz bei den Mietern zu testen. Schauen Sie am besten auf die Home­page des Unter­neh­mens, in die Mieter­zeit­schrift oder erkun­digen Sie sich einfach bei der Hotline danach, was möglich ist und ggf. sogar geför­dert wird. Gege­be­nen­falls erhöht sich Ihre Miete, wenn das Unter­nehmen Ihre Wohnung tech­nisch aufrüstet.

Auf der zweiten Seite erläu­tern wir nun, was Sie als Mieter in Haus oder Wohnung grund­sätz­lich immer machen dürfen, ohne dass Ihnen jemand rein­redet oder Sie vorher um Erlaubnis fragen müssen..

Mehr zum Thema Smart Home