Smart Home: Diese Technik dürfen Sie als Mieter nutzen
In unserer großen Smart-Home-Übersicht haben wir aufgeführt, welche grundsätzlichen Möglichkeiten es gibt, ein Haus oder eine Wohnung smart zu machen. Im Folgenden führen wir nun auf, was Sie als Mieter in einem Haus oder einer Wohnung grundsätzlich immer machen dürfen, ohne dass Sie vorher um Erlaubnis fragen müssen oder Ihnen jemand reinredet.
Telefon, Internet, WLAN: Schon seit Beginn der Telekom-Liberalisierung Ende der 1990er-Jahre kann Ihnen niemand mehr vorschreiben, welchen Telefon- und Internet-Anbieter Sie zu wählen haben. Mit Wirkung zum 1. August 2016 wurde auch der Routerzwang abgeschafft. Damit unterliegen alle Geräte, die Sie am Internet-Router betreiben (entweder per LAN oder WLAN) ausschließlich Ihrer Kontrolle. Dazu gehören auch Erweiterungen des Heimnetzwerks über Powerline-Steckdosenadapter. Alle in der Wohnung zu betreibenden Geräte mit LAN, WLAN oder Powerline, die ohne bauliche Veränderung der Wohnung verwendet werden dürfen, können Sie also bedenkenlos benutzen, wenn die Geräte für den Betrieb in Deutschland zugelassen sind. Grundsätzlich gilt: Alles, was Sie über dem Putz verlegen, ist Ihre Sache, Unterputz-Lösungen mit Aufstemmen der Wand müssen Sie genehmigen lassen.
Geräte an Steckdosen und Stromkabeln: Auch an Steckdosen und Stromkabeln für Leuchten, die aus der Decke oder Wand hängen, dürfen Sie alle in Deutschland zugelassenen Geräte anschließen. Per App auch aus der Ferne steuerbare Lampen, Hausgeräte und Unterhaltungselektronik dürfen Sie also immer verwenden. Damit sind schon sehr ausgefeilte Techniken möglich. Sehr beliebt sind zur Steuerung vernetzter Geräte inzwischen auch Smart Speaker. Diese dürfen Sie in der privaten Wohnung immer verwenden, in Gemeinschaftsräumen jedoch nur mit Zustimmung des Eigentümers.
Smarte Steckdosen dürfen Mieter immer installieren
Bild: Hama
Hausgeräte in der Wohnung: Alle von Ihnen selbst mitgebrachten und in der privaten Wohnung aufgestellten Hausgeräte wie Elektroherd, Kühlschrank, Wasch- und Spülmaschine dürfen nach Belieben vernetzt sein, damit Sie beispielsweise per App erfahren, wann die Waschmaschine mit dem Waschgang fertig ist. Laut Informationen des Haufe-Verlags stellt es aber eine nicht vertragsgemäße bauliche Maßnahme dar, wenn Sie die vom Vermieter gestellte Einbauküche austauschen - dies geht nur mit dessen Zustimmung.
Heizungs-Thermostate: Die Verbraucherzentrale NRW stellt klar, dass auch Mieter grundsätzlich selbst Thermostate austauschen dürfen, um zum Beispiel mit programmierbaren Modellen an Komfort zu gewinnen oder Energie zu sparen. Sie müssten aber die alten Thermostate aufbewahren, um nach dem Auszug den Ursprungszustand wiederherstellen zu können.
Jalousien auf der Innenseite von Fenstern und Türen: Smarte Steuerungen von Jalousien, die Sie selbst an der Innenseite des Fensters angebracht haben, sind kein Problem, solange dafür kein größerer Umbau nötig wird. Außen angebrachte Rollläden und deren Steuerung dürfen Sie aber nicht ohne Rücksprache verändern.
Türschloss und Türspion: Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass der Mieter in einer Mietwohnung auch ohne Erlaubnis ein neues Türschloss und einen anderen Türspion einbauen darf. Das bezieht sich natürlich nur auf die Wohnungstür, nicht aber auf die gemeinsame Haustür oder Klingelanlage. Nach dem Gesetz habe der Vermieter aber einen Anspruch auf Rückgabe der Wohnung im ursprünglichen Zustand, zumindest so lange nichts Anderes vereinbart sei. Wenn noch gar keine Aussparung für einen Türspion vorhanden ist, müssen Sie sich den Einbau genehmigen lassen.
- Übersicht: Mit WLAN drahtlos ins Internet
- Ein WLAN einrichten: So geht's
- Alles rund um die Sicherheit im WLAN
- So vermeiden Sie Störungen im WLAN
- WLAN-Repeater verbessern Reichweite
- WiFi Calling: Smartphone-Telefonie per WLAN
- Am WLAN-Hotspot ins Internet
- Sicherheit an WLAN-Hotspots
- Kosten und Konditionen der Hotspot-Anbieter
Dazu ist der Vermieter verpflichtet
Der Eigentümer ist selbstverständlich dazu verpflichtet, Ihnen eine Heizmöglichkeit sowie ordentliche Fenster mit der Wohnung zur Verfügung zu stellen. Auch gesetzliche Vorschriften zur Montage von Rauchwarnmeldern gibt es inzwischen in allen 16 Bundesländern.
Mit Ausnahme der Heizungs-Thermostate dürfen Sie als Mieter aber an allen diesen Anlagen nichts verändern. Sprechen Sie also am besten frühzeitig den Vermieter an, wenn Sie Veränderungen haben möchten. Gegebenenfalls erachtet es nach Ihrer Initiative auch der Eigentümer als sinnvoll, beispielsweise modernere Tür- und Fenstergriffe zu installieren, die bei einem Einbruchsversuch Alarm schlagen. Wenn Sie freundlich fragen, macht es der Vermieter vielleicht sogar auf seine Kosten. Auch bei der Nachrüstung von Rauchwarnmeldern können Sie ihm vielleicht einen Tipp geben, damit er nicht das billigste "dumme", sondern vielleicht ein vernetztes Modul wählt.
Sogar der Tausch des Heizkörper-Thermostats ist erlaubt
teltarif.de
Die Zukunft: Smart Metering
Ein großes Thema in den kommenden Jahren wird "Smart Metering" sein, also die smarte elektronische Ablesung und Steuerung von Gas-, Wasser- und Stromzählern aus der Ferne. Hier können und dürfen Sie als Mieter nichts verändern, und sogar der Eigentümer darf dies nur gemeinsam mit den Versorgungsunternehmen. Sie als Mieter können aber ggf. Ihren Vermieter und das Versorgungsunternehmen zusammenbringen, um an Pilot- oder Testprojekten teilzunehmen oder zu den ersten zu gehören, die in den Genuss derartiger Techniken kommen.
Nach § 29 Abs. 1 des Messstellenbetriebsgesetzes besteht eine Verpflichtung zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen momentan allerdings nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6000 kWh, Verbrauchern, die mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie einer Wärmepumpe am geplanten Flexibilitätsmechanismus nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz teilnehmen sowie Betreibern von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz von über 7 kW Leistung.
Aufgrund dieser Einschränkungen hat der Großteil der privaten Verbraucher aktuell noch keinen Rechtsanspruch auf den Einbau intelligenter Zähler - sprechen Sie bei Interesse also wie gesagt am besten das Versorgungsunternehmen und den Vermieter an.
Fazit: Smartes Zuhause auch für Mieter
Obwohl zahlreiche Umbauten und insbesondere die Unterputz-Verlegung von Kabeln dem Vermieter vorbehalten bleiben, gibt es zahlreiche Möglichkeiten auch für Mieter, die eigene Wohnung smart zu machen. Grundsätzlich unproblematisch sind alle funkbasierten Anlagen, die ohne Eingriff in die Bausubstanz realisierbar sind.
Insbesondere im Bereich der Unterhaltungselektronik und Innenbeleuchtung können auch Mieter sich unbeschränkt "austoben", auch bei selbst mitgebrachten Hausgeräten besteht kein Problem. Sogar Heizungs-Thermostate, Innen-Jalousien und sogar Türschloss und Türspion der Wohnungstür kann der Mieter vernetzen.
Grundsätzlich zu beachten ist allerdings, dass alle an der Wohnung vorgenommenen Änderungen auf Wunsch des Eigentümers beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden müssen. In Absprache mit dem Eigentümer ist noch einiges mehr an Vernetzung möglich - gegenseitiges Vertrauen und verbindliche Absprachen vorausgesetzt.
In einem separaten Ratgeber vergleichen wir die wichtigsten Smart-Speaker-Systeme miteinander.
Mehr zum Thema Smart Home
-
08.05.24GünstigerTelekom-Aktion: MagentaMobil drei Monate grundgebührfreiWer sich bis zum 15. Mai für einen Telekom-Mobilfunkvertrag entscheidet, zahlt im ersten Vierteljahr keine Grundgebühr. zur Meldung
-
06.05.24AktualisiertAVM veröffentlicht erste Updates im neuen FRITZ!LaborAVM hat erste Updates der aktuellen Labor-Versionen für die FRITZ!Boxen 7590 AX und 7590 veröffentlicht. zur Meldung
-
02.05.24AngeboteTelekom Fan-Wochen: Smartphones zum AktionspreisAb sofort und bis zum 27. Mai läuft bei der Telekom eine Rabatt-Aktion auf Smartphones mit Vertrag. zur Meldung
-
29.04.24SoftwareNeues FRITZ!Labor gestartet: Vorbereitung auf FRITZ!OS 8.0AVM startet das nächste FRITZ!Labor. Es lässt sich im ersten Schritt auf den FRITZ!Boxen 7590 AX und 7590 installieren. zur Meldung
-
28.04.24AbschaltungAb 2027: Diese Wetterstationen ohne Wettervorhersagenwetterdirekt.de ließ Wettermeldungen über das Funkrufnetz z.B. auf Geräte von TFA-Dostmann ausstrahlen. Am 31.12.2026 ist damit Schluss. zur Meldung