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Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag

Die Briefe von Primacom mit der Ankündigung einer Vertragsumstellung mit Preiserhöhung haben viele Kunden verunsichert. Nun stellt Primacom klar: Wer widerspricht, behält den Alt-Vertrag. Doch das Prozedere stößt vielen Kunden sauer auf.
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Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag
Bild: Primacom
Seit wenigen Tagen verschickt der zu Tele Columbus gehörende Kabel-Internet-Anbieter Primacom Briefe an seine Bestandskunden, in denen diesen eine Umstellung auf das neue Tarifportfolio angekündigt wird. Verbunden damit ist eine Preiserhöhung sowie eine automatische Umstellung der SEPA-Lastschrift. Widerspricht der Kunde nicht, erfolgt die Umstellung automatisch zum 1. März, egal wie lange der ursprüngliche Tarif noch gelaufen wäre.

In unserer ersten Meldung zu der Preiserhöhung hatten wir berichtet, dass die Preissteigerung teilweise 20 Prozent beträgt. Mittlerweile hat sich ein Primacom-Kunde bei uns gemeldet, der vom Tarif Internet 6 zu monatlich 15 Euro ab 1. März auf den Tarif 2er Kombi 20 zu 24,99 Euro umgestellt werden soll, was eine Erhöhung um 67 Prozent bedeuten würde.

Heute hat Primacom gegenüber teltarif.de zu den umstrittenen Umstellungsmaßnahmen Stellung bezogen und einige der offenen Fragen beantwortet.

Wer Umstellung widerspricht, behält den Alt-Vertrag

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Bild: Primacom
Primacom versichert gegenüber teltarif.de, dass Kunden, die der Umstellung schriftlich an die angegebene Adresse widersprechen, ihren Alt-Vertrag vorerst zu den bekannten Konditionen und zum bisherigen Preis weiter behalten dürfen. Die komplette Stellungnahme von Primacom lautet wie folgt:

Es handelt sich bei der Umstellung um eine Vereinheitlichung der Tarife von Primacom und Tele Columbus. Nicht um eine allgemeine Preiserhöhung: Im Vergleich zu den bisher gültigen Tarifen bieten die neuen Produkte höhere Datenraten, zusätzliche Produktfeatures und inkludierte Leistungen, die bislang kostenpflichtig waren. Das Preis-Leistungsverhältnis hat sich keineswegs verschlechtert. In vielen Tarifen sinkt der Preis pro Megabit-Bandbreite deutlich. Dies und das neue Community-WLAN, der Zuwachs an 400-MBit/s-fähigen Anschlüssen und die Einführung von gemeinsamen LTE-Produkten bilden klar und deutlich die Synergieeffekte ab, von denen unsere Kunden künftig profitieren.
Im Rahmen der Vereinheitlichung bringt die Tele Columbus Gruppe viele Alttarife auf einen modernen, zeitgemäßen Stand. Der angesprochene 6-MBit-Anschluss entspricht keineswegs heutigen Anforderungen, wie bereits von Ihnen erwähnt. Diese Kunden erleben nach der Umstellung sogar mehr als eine Verdreifachung ihrer Bandbreite (plus 230 Prozent Leistung) und erhalten zusätzlich dazu einen modernen Telefonanschluss inklusive Festnetz-Flat.
Die Widerspruchsmöglichkeit bietet dem Kunden eine problemlose Fortführung des Vertrages zu den ursprünglichen Bedingungen und erzeugt keinen Zugzwang, sich einen neuen Anbieter suchen zu müssen. Mit der Widerspruchsmöglichkeit folgen Tele Columbus und Primacom den Empfehlungen der Verbraucherschützer. Das Recht zur Sonderkündigung bleibt hiervon unberührt.

Widerspruch sollte schriftlich erfolgen

Kunden, die nicht in einen der neuen Tarife wechseln möchten, sollten also möglichst bald von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Der Widerspruch sollte an die im Brief erwähnte Adresse gesendet werden. Primacom-Kunden wiesen unsere Redaktion zwischenzeitlich darauf hin, dass der Widerruf über das Kundenportal getätigt werden könne. Es gebe dort ein Kontaktformular dafür. Dieser Kontaktweg ist im Brief allerdings nicht erwähnt und daher mit Vorsicht zu genießen.

Manchen Primacom-Kunden ist aufgefallen, dass die in den Briefen genannten Grundgebühren für die neuen Tarife um 10 Euro höher sind als die Grundgebühren, die Neukunden der neuen Tarife nach Wegfall des Aktionsrabatts ab dem 13. Vertragsmonat bezahlen müssen (neue Preise in der Übersicht). Hierbei muss man beachten, dass bei manchen Kunden die TV-Kabelanschlussgebühr bereits in der Wohnungsmiete enthalten ist, bei anderen Kunden muss sie zusätzlich zum Internet-Vertrag an Primacom bezahlt werden. Die höheren Preise sollten also nur bei Kunden im Brief stehen, bei denen die Kabelgebühr nicht mit der Wohnungsmiete abgegolten ist. Regulär sollten für Neu- und Bestandskunden ab dem 13. Monat dieselben Preise für den Internetzugang gelten. Kunden, bei denen der Preis im Brief nicht stimmt, sollten sich an die Kundenbetreuung von Primacom wenden.

Momentan ist noch nicht klar, ob Kunden auch in einen günstigeren Tarif wechseln können. Wenn ein Kunde widerspricht und die alten Konditionen bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit behalten darf, ist noch nicht sicher, wie lange er den alten Vertrag im Anschluss daran behalten kann. Es ist zu vermuten, dass Primacom dann den Vertrag zum Ende der regulären Laufzeit kündigt, was rechtlich nicht zu beanstanden wäre und auch eher den Gepflogenheiten entspricht als die aktuell geübte Praxis.

Ebenfalls noch ungeklärt ist, ob für die Kunden, die der Umstellung zustimmen, die 24-Monatsfrist erneut beginnt oder ob die Umstellung in der laufenden Vertragsperiode stattfindet. Darüber hinaus haben wir Primacom gefragt, was mit Kunden passiert, die gerade länger als vier Wochen verreist sind und nicht rechtzeitig widersprechen können. Wird diesen Kunden auch ungefragt das SEPA-Mandat und der Vertrag umgestellt? Sofern die Antworten auf diese Fragen vorliegen, werden wir sie hier veröffentlichen.

Offenbar benötigt Primacom mehr Zeit als gedacht für die Bearbeitung der zahlreichen Widersprüche - dies schreibt der Netzbetreiber jedenfalls in Briefen an die Kunden.

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