Themenspezial: Verbraucher & Service Nach Fusion

Primacom zwingt Bestandskunden teurere Tarife auf (Update: Stellungnahme)

Nach Tele Columbus und Unitymedia zwingt nun auch Primacom seinen Bestandskunden höhere Preise auf. Der Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht fehlt allerdings und die Preiserhöhung beträgt teilweise 20 Prozent.
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Primacom zwingt Bestandskunden teurere Tarife auf Primacom zwingt Bestandskunden teurere Tarife auf
Foto: Tele Columbus, Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
Bestandskunden der Kabel-Internet-Anbieter Tele Columbus und Unitymedia müssen unter Umständen damit rechnen, von ihrem Provider angeschrieben und in einen teureren Tarif umgestellt zu werden (teltarif.de berichtete zu Tele Columbus und Unitymedia). Dies trifft nun offenbar auch Kunden von Primacom. Nachdem Primacom zu Tele Columbus gehört, versendet das Unternehmen momentan Briefe, in denen den Kunden mitgeteilt wird, dass sie auf teurere Tarife umgestellt werden.

teltarif.de liegen mehrere dieser Schreiben vor, die Primacom-Kunden vor vollendete Tatsachen stellen. Bevor Primacom zur Sache kommt, werden die Investitionen in Netzinfrastruktur und Service sowie der Zusammenschluss mit Tele Columbus erwähnt. Ein Zusammenschluss und die daraus resultierenden Synergieeffekte sollten aber in der Regel zu Kostensenkungen und damit günstigeren Tarifen für die Kunden führen. Anschließend wird mit dem potenziell möglichen Geschwindigkeitssprung auf 400 MBit/s, der WLAN-Hotspot-Community und einem vergünstigten LTE-Zusatztarifangebot geworben. Wer sich nicht meldet und freiwillig auf eines der neuen Kombiangebote wechselt, wird zwangsweise auf einen teureren Tarif umgestellt.

Preiserhöhung beträgt teilweise 20 Prozent

Primacom zwingt Bestandskunden teurere Tarife auf Primacom zwingt Bestandskunden teurere Tarife auf
Foto: Tele Columbus, Logos: Anbieter, Montage: teltarif.de
In einem unserer Redaktion bekannten Fall nutzte der Kunde bislang das 3er-Kombipaket 50 für 39,99 Euro. Widerspricht er der Umstellung laut dem Schreiben nicht fristgerecht, stellt Primacom ihn zum 1. März auf den online noch gar nicht buchbaren Tarif 3er-Kombipaket 60 für 44,99 Euro um. Die Internet-Bandbreite steigt dabei von 50 auf 60 MBit/s. Hierbei handelt es sich um eine Preiserhöhung von 12,5 Prozent. Ein anderer Leser wird vom bisher genutzten Tarif Internet 50 für 24,99 Euro auf den ebenfalls nicht online erhältlichen Tarif Internet 60 mit 60 MBit/s für 29,99 Euro umgestellt. Hierbei beträgt die Preiserhöhung satte 20 Prozent.

In den Schreiben nimmt sich Primacom anschließend das Recht heraus, die SEPA-Lastschrift des Kunden ohne weitere Nachfrage auf die neuen Preise umzustellen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Kunden, die per Dauerauftrag bezahlen, werden gebeten, diesen umzustellen.

In den AGB versprochenes Sonderkündigungsrecht nicht gewährt

Primacom hält sich in den Schreiben offenbar nicht an die eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort heißt es unter Punkt 5.11:

Sollte eine Entgelterhöhung gemäß Ziffer 5.10 mehr als 5 Prozent des im Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Entgelts betragen, so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen vorzeitig innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Entgelterhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird der Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltanpassung beendet. Die Gesellschaft wird den Kunden in der Mitteilung auf sein Sonderkündigungsrecht ausdrücklich hinweisen.

Ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht fehlt in den unserer Redaktion vorliegenden Schreiben. Es ist also unklar, ob die den Kunden zugestellten Briefe tatsächlich rechtswirksam sind oder nicht. Am Ende des Briefes findet sich lediglich ein Hinweis, dass der Kunde die Möglichkeit hat, der Änderung bis zum 18. Februar zu widersprechen - datiert sind die uns vorliegenden Schreiben auf den 18. Januar.

Allerdings wird der Kunde im Brief darüber im Unklaren gelassen, was nach einem Widerspruch passiert. Kunden, die widersprechen und die alten Vertragskonditionen beibehalten möchten, müssen also damit rechnen, dass Primacom dann von sich aus den Vertrag beendet. Geklärt ist auch nicht, ob für die Kunden mit der jetzigen Umstellung die 24-Monatsfrist erneut beginnt.

Erfolgt die Preiserhöhung im laufenden Vertrag?

Noch nicht abschließend geklärt ist, ob Primacom die zwangsweise Preiserhöhung zum Ende der Vertragslaufzeit der Kunden vornimmt oder im laufenden Vertrag. Zumindest einer der Primacom-Kunden, der sich an teltarif.de gewandt hatte, sprach davon, dass bei ihm die Preiserhöhung im laufenden Vertrag kommt. "Das Problem ist [...], dass eine einseitige Umstellung zu Lasten des Kunden nicht dem Verbraucherrecht entspricht. Denn der Anbieter müsste den Kunden zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit kündigen, und ihm dann neue Tarife anbieten", beschwert sich der Leser. In der Regel ist bei einem Zweijahresvertrag nicht nur der Kunde, sondern auch der Anbieter für die Dauer der Laufzeit an die vereinbarten Konditionen gebunden und muss den Vertrag erfüllen.

Eine Verteuerung könnte auch Kunden ins Haus stehen, die die WLAN-Option buchen möchten. Auf der Homepage ist diese momentan für einmalig 39,90 Euro buchbar. Auf den Briefen ist in einer Fußnote zu lesen, dass die WLAN-Option zu den oben genannten 60-MBit/s-Tarifen monatlich 2,99 Euro kostet, soweit sie nicht im Grundpreis eingeschlossen ist. Über 24 Monate gerechnet würde der Kunde hierfür also 71,76 Euro zahlen.

Kunden haben gegebenenfalls wenig Alternativen

Ein Leser, der von der Preiserhöhung betroffen ist, teilt uns mit, dass an seinem Ort die Telekom nur einen 6-MBit/s-Anschluss zur Verfügung stellt und er deswegen kaum Alternativen hat. Kunden, an deren Ort die Telekom kein VDSL anbietet, könnten allerdings versuchen, einen Hybrid-Anschluss bei der Telekom zu buchen, vorausgesetzt dass die Verfügbarkeitsabfrage der Telekom eine gute LTE-Verfügbarkeit anzeigt.

Primacom-Kunden, die mit dem Prozedere nicht einverstanden sind, sollten der Zwangsumstellung auf jeden Fall widersprechen und auf der Beibehaltung der aktuellen Konditionen bis zum Ende der Vertragslaufzeit pochen.

teltarif.de hat bezüglich der geschilderten Ungereimtheiten bei Primacom angefragt - die ersten Antworten und Klarstellungen gibt es in unserer ergänzenden Meldung Primacom: Wer Umstellung widerspricht, behält Alt-Vertrag.

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