Störerhaftung

Offene WLAN-Netze: Weiterhin keine Rechtssicherheit

SPD-Antrag zur Haftungs­begrenzung fand im Bundestag keine Mehrheit
Von Marc Kessler

Offene WLANs Offene WLAN-Netze:
Haftungsrisiko für Betreiber bleibt vorerst
Foto: dpa
Das Haftungsrisiko für Betreiber offener WLAN-Netzwerke wird vorerst nicht reduziert. Die SPD-Fraktion ist im Bundestag mit einem Antrag gescheitert, im Rahmen dessen die sonst nur für Access-Provider geltende Haftungs­beschränkung (Paragraph 8 TMG) auch auf andere WLAN-Betreiber ausgedehnt werden sollte. Mit dem Antrag 17/11145 wollte die SPD "Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechts­sicherheit für WLAN-Betreiber schaffen".

Für den SPD-Antrag stimmte im Auschuss für Wirtschaft und Technologie nur die Partei selbst, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten den Vorschlag ab. Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen enthielten sich.

SPD will Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs

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Haftungsrisiko für Betreiber bleibt vorerst
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Die SPD hatte darauf verwiesen, dass viele Hotels und Gaststätten WLAN-Netze als zusätzlichen Service für ihre Gäste betrieben. Wegen der unklaren Rechtslage, ob sich Betreiber offener WLAN-Netze auf die Haftungs­beschränkungen des Telemedien­gesetzes (TMG) berufen könnten, stelle der Betrieb öffentlicher WLANs "ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko dar" und verhindere "so den weiteren Ausbau von öffentlichen WLAN-Zugängen".

Nach einem Urteil des Bundes­gerichts­hofs (BGH) vom Mai 2010 haften (private) Betreiber nicht ausreichend gesicherter WLAN-Netze für begangene Rechtsverstöße wie Urheberrechts­verletzungen (Störerhaftung). Unklar ist, inwieweit dieses Urteil auch auf Geschäfts­leute anwendbar ist.

BITKOM fordert klare Vorgaben durch die Politik

Der Branchenverband BITKOM bedauert die Ablehnung des SPD-Antrags in einem aktuellen Statement. "Die Politik sollte dafür sorgen, dass es klare Regeln gibt, an denen sich die Anbieter von Hot Spots orientieren können", sagte BITKOM-Hauptgeschäfts­führer Dr. Bernhard Rohleder. "Der Zugang zu schnellem Internet bei Veranstaltungen oder auf Reisen ist ein Service, der nicht durch Rechts­unsicherheit und die Angst vor teuren Abmahnungen unmöglich gemacht werden darf." Die unklare Rechtslage und die Gefahr von Abmahnungen habe viele Betreiber von WLAN-Hotspots bereits dazu veranlasst, ihre Angebote einzustellen.

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