Offene WLAN-Netze: Weiterhin keine Rechtssicherheit
Offene WLAN-Netze:
Haftungsrisiko für Betreiber bleibt vorerst
Foto: dpa
Das Haftungsrisiko für Betreiber offener WLAN-Netzwerke wird vorerst nicht
reduziert. Die SPD-Fraktion ist im Bundestag mit einem Antrag
gescheitert, im Rahmen dessen die sonst nur für Access-Provider geltende Haftungsbeschränkung
(Paragraph 8 TMG)
auch auf andere WLAN-Betreiber ausgedehnt werden sollte. Mit dem Antrag 17/11145 wollte
die SPD "Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber
schaffen".
Für den SPD-Antrag stimmte im Auschuss für Wirtschaft und Technologie nur die Partei selbst, CDU/CSU- und FDP-Fraktion lehnten den Vorschlag ab. Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen enthielten sich.
SPD will Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs
Offene WLAN-Netze:
Haftungsrisiko für Betreiber bleibt vorerst
Foto: dpa
Die SPD hatte darauf verwiesen, dass viele Hotels und Gaststätten WLAN-Netze als zusätzlichen
Service für ihre Gäste betrieben. Wegen der unklaren Rechtslage, ob sich
Betreiber offener WLAN-Netze auf die Haftungsbeschränkungen des Telemediengesetzes (TMG)
berufen könnten, stelle der Betrieb öffentlicher WLANs "ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko
dar" und verhindere "so den weiteren Ausbau von öffentlichen WLAN-Zugängen".
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2010 haften (private) Betreiber nicht ausreichend gesicherter WLAN-Netze für begangene Rechtsverstöße wie Urheberrechtsverletzungen (Störerhaftung). Unklar ist, inwieweit dieses Urteil auch auf Geschäftsleute anwendbar ist.
BITKOM fordert klare Vorgaben durch die Politik
Der Branchenverband BITKOM bedauert die Ablehnung des SPD-Antrags in einem aktuellen Statement. "Die Politik sollte dafür sorgen, dass es klare Regeln gibt, an denen sich die Anbieter von Hot Spots orientieren können", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Der Zugang zu schnellem Internet bei Veranstaltungen oder auf Reisen ist ein Service, der nicht durch Rechtsunsicherheit und die Angst vor teuren Abmahnungen unmöglich gemacht werden darf." Die unklare Rechtslage und die Gefahr von Abmahnungen habe viele Betreiber von WLAN-Hotspots bereits dazu veranlasst, ihre Angebote einzustellen.