Ja per Videokonferenz: Online heiraten rechtlich möglich?
Gültige Hochzeit nur mit persönlicher Anwesenheit
Bild: picture alliance/dpa
Eine Heirat online vor dem Computer ist nach
deutschem Recht nicht zulässig. Auf eine entsprechende Entscheidung
des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weist die Arbeitsgemeinschaft
Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall heirateten ein türkischer Staatsangehöriger und eine bulgarische Staatsangehörige an einem Computer in Duisburg online. Sie nutzten dafür die Website der Behörden des US-Bundesstaates Utah. Der Mann beantragte anschließend bei der Stadt Duisburg eine Bescheinigung. Er benötigte diese, um dann mit der sogenannten Aufenthaltskarte einen ordnungsgemäßen Aufenthalt im Bundesgebiet nachweisen zu können. Ohne Erfolg.
Gleichzeitige Anwesenheit vor Standesbeamten
Gültige Hochzeit nur mit persönlicher Anwesenheit
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Nach deutschem Recht sei das Paar nicht verheiratet, entschied das
Gericht. In Deutschland werde eine Ehe dadurch geschlossen, dass das
Paar vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger
Anwesenheit erklärt, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Werde der Wille, die Ehe zu schließen, nicht vor einem Standesbeamten erklärt, haben die Erklärungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine rechtliche Wirkung.
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