Digitaler Bund

Ja per Videokonferenz: Online heiraten rechtlich möglich?

Inzwi­schen ist vieles durch einen kurzen Online-Draht abkürzbar. Doch so einfach "Ja" zu sagen, wie sich das ein türkisch-bulga­risches Paar aus Duis­burg via einer US-Webseite dachte, geht es nicht.
Von dpa /

Gültige Hochzeit nur mit persönlicher Anwesenheit Gültige Hochzeit nur mit persönlicher Anwesenheit
Bild: picture alliance/dpa
Eine Heirat online vor dem Computer ist nach deut­schem Recht nicht zulässig. Auf eine entspre­chende Entschei­dung des Verwal­tungs­gerichts Düssel­dorf weist die Arbeits­gemein­schaft Fami­lien­recht des Deut­schen Anwalt­ver­eins (DAV) hin.

Im konkreten Fall heira­teten ein türki­scher Staats­ange­höriger und eine bulga­rische Staats­ange­hörige an einem Computer in Duis­burg online. Sie nutzten dafür die Website der Behörden des US-Bundes­staates Utah. Der Mann bean­tragte anschlie­ßend bei der Stadt Duis­burg eine Beschei­nigung. Er benö­tigte diese, um dann mit der soge­nannten Aufent­halts­karte einen ordnungs­gemäßen Aufent­halt im Bundes­gebiet nach­weisen zu können. Ohne Erfolg.

Gleich­zei­tige Anwe­sen­heit vor Stan­des­beamten

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Nach deut­schem Recht sei das Paar nicht verhei­ratet, entschied das Gericht. In Deutsch­land werde eine Ehe dadurch geschlossen, dass das Paar vor dem Stan­des­beamten persön­lich und bei gleich­zei­tiger Anwe­sen­heit erklärt, die Ehe mitein­ander eingehen zu wollen.

Werde der Wille, die Ehe zu schließen, nicht vor einem Stan­des­beamten erklärt, haben die Erklä­rungen, von wenigen Ausnahmen abge­sehen, keine recht­liche Wirkung.

In der normalen Twitter-Time­line hagelt es Postings von allen Seiten über Gott und die Welt. Für alle, die sich zwischen­durch auf ein Thema konzen­trieren möchten, gibt es nun auch ein Angebot.

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