Urteil

IP-Com will Google-Handy verbieten lassen

Verkauf von HTC-Smartphones soll wegen Patentverletzung untersagt werden
Von Sascha Recktenwald

Den Google-Handys droht möglicherweise ein Verkaufsstopp in Deutschland. Wie das Handelsblatt heute berichtet, droht der Bayerische Patentverwerter IP-Com dem taiwanesischen Hersteller HTC damit, den Verkauf seiner Geräte untersagen zu lassen. Betroffen wären alle HTC-gefertigten Geräte, die von Netzbetreibern unter eigener Marke verkauft werden. Hierunter fällt auch das Google-Handy G1, welches seit Februar von T-Mobile vermarktet wird.

IP-Com beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. Februar 2009 (Aktenzeichen 7 O 94/08). Es bestätige die Verletzung von "Serie 100" genannten Patenten seitens des Herstellers HTC, die zwingend für den Betrieb von UMTS-Telefonen notwendig sind. Der gewerbliche Patentvertreter sucht derzeit noch das Gespräch mit HTC, behält sich aber vor, das Urteil vollstrecken zu lassen und den Verkauf von UMTS-fähigen HTC-Geräten in Deutschland zu unterbinden. "Wir fangen an, so bald wir erkennen müssen, dass HTC nicht bereit ist, ernsthaft mit uns zu verhandeln", erklärte IP-Com-Geschäftsführer Gerhard Frohwitter im Gespräch mit dem Handelsblatt.

Gegen Google hat IP-Com vergangene Woche in Hamburg eine separate Klage eingereicht. Die Klage gegen den Hersteller des Betriebssystem Android begründet der Bayerische Patentverwerter damit, dass Google "technisch verantwortlich" sei für das Verhalten des Google-Telefons. Ohne Google-Software sei es gar nicht in Betrieb zu nehmen, Google habe "ein bestimmtes technisches Verhalten der Hardware" bei HTC in Auftrag gegeben.

IP-Com hatte bereits 2008 Nokia in gleicher Sache auf Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt.

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