Urteil

Richter zeigen Hartplatzhelden die Rote Karte

Internetportal darf Fußballspiel-Aufzeichnungen nicht verbreiten
Von ddp / Sascha Recktenwald

Das Oberlandesgericht [Link entfernt] Stuttgart hat den Betreibern der Internetplattform Hartplatzhelden die Verbreitung von Filmaufzeichnungen von Amateur-Fußballspielen verboten. Die Richter wiesen heute die Berufung der Betreiber gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart zurück und gaben damit dem Württembergischen Fußballverband (wfv) Recht. Dieser beansprucht als Veranstalter von Amateurspielen in Württemberg das alleinige Vermarktungsrecht.

Die Hartplatzhelden GmbH hatte auf ihrem frei zugänglichen Internetportal von Nutzern eingesandte Filmszenen veröffentlicht. Der wfv reichte daraufhin Klage wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht ein. Dem folgten sowohl das Landgericht als auch nun in zweiter Instanz das OLG. Zwischen den Prozessparteien bestehe ein Wettbewerbsverhältnis. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Fußballverband als gemeinnütziger Verein kein Gewinninteresse verfolge.

Konkret stellten die Richter einen Verstoß gegen das wettbewerbsrechtliche Nachahmungs- und Behinderungsverbot fest. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das OLG aber Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu. Es gebe bisher keine höchstrichterlichen Entscheidungen zum Umgang mit Filmausschnitten aus Amateurspielen, hieß es.

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