Vorwurf Patentverletzung: Gigaset verklagt Modemhersteller AVM
FRITZ!Box von AVM: Patente verletzt?
Foto: AVM
Das Münchener Unternehmen Gigaset Communications
GmbH hat heute Klage gegen den Modemhersteller AVM beim Landgericht
Düsseldorf eingereicht. Nach Meinung von Gigaset verletzt AVM mit mehreren Produkten der
FRITZ!-Reihe ein "grundlegendes Gigaset-Patent". AVM hat die Vorwürfe mittlerweile "entschieden"
zurückgewiesen und sieht dem Verfahren gelassen entgegen.
Gigaset fordert "Vernichtung" von FRITZ!Boxen und -Telefonen
Mit der Klage vor dem Landgericht will Gigaset den Berliner Hersteller zwingen, die Nutzung "seiner Technologie" zu unterlassen und fordert gar "die Vernichtung der produzierten Erzeugnisse". Daneben will Gigaset Schadenersatz von AVM für die bereits verkauften "patentverletzenden Produkte". Hierzu gehörten Produkte der Reihe FRITZ!Box und FRITZ!Fon, die nach dem DECT-Standard arbeiten.
FRITZ!Box von AVM: Patente verletzt?
Foto: AVM
Konkret bezieht sich Gigaset auf den Standard DECT-GAP, den schnurlose Telefone nutzen. Das Generic
Access Protocol (GAP) ermöglicht es, Geräte verschiedener Hersteller miteinander zu kombinieren.
Heute müssen alle erhältlichen DECT-Geräte GAP-kompatibel sein.
Gigaset verweist auf Europäisches Patent
Gigaset wendet sich mit seiner Klage offenbar nicht direkt gegen die allgemeine Nutzung des GAP-Standards, sondern gegen bestimmte (herstellerspezifische) Erweiterungen wie die Übertragung von Sondermeldungen oder die Anzeige bestimmter Funktionen über das GAP-Protokoll. In seiner Klage bezieht sich Gigaset nach teltarif-Informationen auf das Patent EP 0886944B1 ("Verfahren und Anordnung zum Abwickeln von Protokollen zwischen Telekommunikationsgeräten drahtloser Telekommunikationssysteme") beim Europäischen Patentamt. Das Patent, das am 12. März 1997 - damals noch von der Siemens AG - beantragt worden war, wurde erst am 2. Mai 2007 als Europäische Patentschrift eingetragen.
AVM: Erwarten "keine Konsequenzen"
AVM indes "weist [die] Gigaset-Klage entschieden zurück". Gigaset übersehe, so der Modemhersteller, "dass der DECT-Standard die herstellerspezifischen Protokolle in jeglicher Form ausdrücklich seit 1996 vorsieht". Daher erwarte man "aus der Klage keine Konsequenzen", heißt es.