Kapitalisierung

Geschenke-Verkauf im Internet: Regeln beachten

Geschenke im Internet zu Geld machen klingt einfach, kann aber schnell zu Ärger führen, wenn man einige Spielregeln nicht beachtet. Eine Alternative zur Auktion sind auch Ankaufportale. Wir zeigen Ihnen, worauf es zu achten gilt.
Von Thorsten Neuhetzki mit Material von dpa

Wem der Inhalt eines Geschenks nicht gefallen hat, kann versuchen, es zu Geld zu machen. Wem der Inhalt eines Geschenks nicht gefallen hat, kann versuchen, es zu Geld zu machen.
Foto: dpa
Wer ungeliebte Geschenke bei eBay und Co. weiterverkauft, tritt am besten als Privatperson auf. Denn private Verkäufer müssen, anders als gewerbliche Händler, dem Käufer kein Widerrufsrecht einräumen und keine gesetzliche Gewährleistung übernehmen. Darauf weist der IT-Verband Bitkom hin. Bestimmte Spielregeln gelten allerdings trotzdem: Die Artikelbeschreibung darf zum Beispiel auch bei privaten Verkäufern keine falschen Angaben enthalten, etwa zum Zustand der Ware. Wer dagegen verstößt, riskiert rechtlichen Ärger und schlechte Bewertungen von seinen Kunden.

Außerdem sollten private wie gewerbliche Verkäufer darauf achten, mit ihren Angeboten keine Urheber- und Markenrechte zu verletzen. Die Texte und Bilder zu den Artikeln erstellt man daher am besten immer selbst und kopiert sie nicht einfach irgendwo im Netz, etwa von anderen Shopping-Portalen. Plagiate, etwa von teuren Markenprodukten, dürfen im Internet auch von Privatpersonen nicht weiterverkauft werden, auch nicht mit scheinbar sicheren Formulierungen wie "im Rolex-Stil".

Um bei Versteigerungen im Netz als Privatperson aufzutreten, reicht ein entsprechender Hinweis im Angebotstext. Wichtig ist den Angaben nach außerdem folgender Satz: "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft." Von den Privilegien eines Privatverkäufers profitieren allerdings in erster Linie Verbraucher, die die Plattformen nur gelegentlich nutzen. Wer dagegen regelmäßig etwas anbietet, kann aus juristischer Sicht zum Unternehmer werden.

Ankaufsportale für den sicheren Verkauf

Wem der Inhalt eines Geschenks nicht gefallen hat, kann versuchen, es zu Geld zu machen. Wem der Inhalt eines Geschenks nicht gefallen hat, kann versuchen, es zu Geld zu machen.
Foto: dpa
Eine andere Möglichkeit, unliebsame Geschenke wieder loszuwerden, sind Ankaufsplattformen. momox weist beispielsweise darauf hin, dass sich für Filme, Bücher, Games oder Musik bis zu 60 Prozent des Neupreises erzielen lassen. Das klingt wenig, allerdings sieht man direkt, wieviel Geld es gibt und ist nicht auf den ungewissen Ausgang einer Auktion angewiesen. Bis Ende Dezember zahlt momox für aktuelle Topseller aus den Kategorien Bücher, Filme, Games und Musik feste Aktionspreise Das ganze geht soger per App: Mit der momox-App scannt man die Barcodes oder ISBN der Artikel direkt ein - die aktuellen Ankaufspreise werden sofort angezeigt. Die ausgewählten DVDs, Blu-rays, CDs, Bücher, Spiele oder Elektronikgeräte lassen sich kostenfrei als Paket versenden.

Einen exemplarischen, aktuellen Vergleich verschiedener Verkaufsplattformen und der dort zu erzielenden Preise haben wir für Sie bereits anhand von Smartphones und Tablets für Sie erstellt.

Mehr zum Thema Weihnachten