vergessen

Editorial: Mobile Abzocke Auslandstelefonate

EU-Vorschläge zur Preissenkung ungeeignet
Von

In der Vergangenheit gab es bereits die Initiative der EU, die hohen Entgelte für die Benutzung von Geldautomaten im Ausland zu senken. Schließlich wurde eine Richtlinie herausgegeben, die vorschreibt, dass die Automatenbenutzung im EU-Ausland nicht teurer sein darf als im Inland. In der Folge wurden die Preise für nationale und (EU-)internationale Nutzung tatsächlich aneinander angepasst, allerdings anders [Link entfernt] , als geplant: Statt im Ausland billiger wurde es nun im Inland teurer, wenn man Geld an dem Automaten einer fremden Bank abhebt.

Genau dieselbe Reaktion würde es geben, wenn es EU-Kommissarin Reding schafft, die angekündigten Roaming-Regelungen als Richtlinie durchzusetzen. Statt im Ausland billiger wird es dann im Inland teurer, insbesondere bei Telefonaten in Fremdnetze. Es macht einfach keinen Sinn, per Gesetz über real existierende technische Netzgrenzen hinweg virtuelle pan-europäische Tarife zu schaffen. Die Anbieter reagieren darauf mit Sicherheit nicht mit umfassenden Preissenkungen.

Analyse

Sinn macht es hingegen, genauer zu analysieren, warum es den Netzbetreibern möglichst ist, bei mobilen Auslandstelefonaten und beim Roaming so hohe Handelsspannen durchzusetzen. Hier sind zwei Ursachen zu nennen: Roaming-Telefonate sind für den jeweiligen Nutzer oft nicht oder nur schwer vermeidbar. Gleichzeitig sind nationale und internationale Tarifmodelle der Netzbetreiber zumeist aneinander gekoppelt. Schließlich sind auch die Netzbetreiber untereinander wegen der Freiwilligkeit von Roaming-Vereinbarungen stark abhängig.

Zur Unvermeidbarkeit: Die meisten Geschäftsreisenden müssen unterwegs wiederholt in der Firma anrufen, um Informationen abzufragen, Verhandlungsergebnisse durchzugeben oder dergleichen mehr. Dazu muss er zwar nicht unbedingt das Roaming-Handy verwenden, doch die alternativen Hotel- oder Münztelefone sind ähnlich teuer. Zwar besteht die Möglichkeit der Nutzung von Calling Cards, doch ist diese angesichts der langen Ziffernketten fehlerträchtig. Zudem drohen einige Roaming-Fallen, beispielsweise die Abrechnung der 0800-Einwahl in Frankreich.

Zur Kopplung: Der Mobilfunkvertrag zwischen Kunde und Netzbetreiber regelt die Preise für alle Gespräche mit diesem Handy. Das verleitet die Anbieter zum Schnäppchen-Prinzip: Günstige Gespräche (oder günstige Handys!) an der einen Stelle werden durch überhöhte Tarife an anderer Stelle kompensiert. Die Mobilfunkkunden sind nun mehrheitlich nicht in der Lage, die Auswirkungen des Gesamtpakets auf ihre monatlichen Rechnungen zu durchschauen, und folgen somit den Schnäppchen. Diese Schnäppchen werden aber nur dort angeboten, wo viele Kunden zu ködern sind (günstige nationale Gespräche, günstige Ortgespräche, günstige Handys etc.), nicht oder zumindest nicht ausreichend auch für kleinere Zielgruppen.

Zur Abhängigkeit: Jeder Netzbetreiber steht auf zwei Seiten: Seine Kunden roamen im Ausland bei anderen Netzbetreibern, und Kunden anderer Netzbetreiber roamen in seinem Netz. Sämtliche Roaming-Verträge sind dabei freiwillig zwischen den beteiligten Netzen geschlossen und gegebenenfalls einseitig kündbar. Ein Netzbetreiber, der versucht, durch Billig-Roaming zusätzliche Kunden zu gewinnen, kann sehr leicht von den anderen Roaming-Partnern unter Druck gesetzt werden. Sei es, dass seine Kunden plötzlich besonders hohe Preise im Ausland bezahlen müssen, sei es, dass die Roamingvereinbarungen sogar ganz beendet werden.

vorherige Seite:
nächste Seite:

Weitere Artikel zum Thema Regulierung des Roamings durch die EU: