Alternativprogramm

1&1 stellt Wochenendflatrate ein

Als Alternative wird neuer Tarif WEEKEND PLUS gestartet
Von Hayo Lücke

Erst Anfang Oktober eingeführt, ist es nun schon wieder vorbei mit dem unbegrenzten Surfvergnügen an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen über den WEEKEND-Tarif von 1&1. Wie uns Nicole Braun, Pressesprecherin von 1&1 auf Anfrage mitteilte, sind seit gestern Abend keine Anmeldungen mehr für die Wochenendflatrate möglich. Zwar war der Pauschaltarif ohnehin nur für Kunden nutzbar, die sich über 1&1 für den neuen xxl-Tarif der Deutschen Telekom entschieden haben, trotzdem verschwindet mit der Einstellung eine der wenigen Alternativen zum alten xxl-Tarif.

Aus WEEKEND wird WEEKEND PLUS

Richtig ärgern werden sich über die Einstellung allerdings nur User, die überdurchschnittlich lange online waren und die Internetverbindung quasi als Standleitung genutzt haben. Für diese User wird es vermutlich auch nur ein schwacher Trost sein, dass 1&1 bereits ein Alternativangebot präsentiert hat. Künftig kann man über den neuen Tarif WEEKEND PLUS bei einer monatlichen Grundgebühr von 9,95 Euro an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen für jeweils sechs Stunden gratis im Internet surfen. Jede über diese sechs Stunden hinausgehende Onlineminute wird mit 1,45 Cent berechnet. Der selbe Minutenpreis fällt an, surft man an Werktagen über die 1&1-Einwahlnummer im Internet oder nutzt man den zweiten ISDN-Kanal.

Wie schon für den alten WEEKEND-Tarif gilt auch für die neue PLUS-Variante eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten. Ferner kann man auch diesen Tarif nur dann nutzen, wenn man sich über 1&1 für den neuen xxl-Tarif der Telekom anmeldet.

Bestandskunden vorerst nicht betroffen

Wie uns Frau Braun auf Anfrage weiter mitteilte, sind Bestandskunden von der Einstellung vorerst nicht betroffen. Mittelfristig werde man die alten Tarife aber voraussichtlich schon auf den neuen Tarif umstellen. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall sein wird, könne derzeit noch nicht gesagt werden, da hierbei verschiedene vertragliche Aspekte geprüft werden müssten.