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Empfehlung: unter Vorbehalt kündigen


09.12.2003 16:10 - Gestartet von fruli
Hallo,

ich empfehle, das Sonderkündigungsrecht bei 1&1-Weekend zum 29.2.2004 unter Vorbehalt rechtlicher Schritte und Nachforderungen der entgangenen Leistungen (ca. 420 Stunden Internet-Nutzung pro Monat, 6 Monate Mindestlaufzeit) mit Hinweis auf das entsprechende Urteil des OLG Koblenz https://www.teltarif.de/arch/2003/kw48/... bzgl. der Unwirksamkeit asymetrischer Kündigungsfristen von 1&1-Provider-Verträgen wahrzunehmen und gleichzeitig T-ISDN XXL sofort mit 3-Monats-Frist zu kündigen und dann kostenlos auf T-ISDN-Basis umstellen zu lassen.

Denn: 6 Stunden pro Weekend-Tag ohne Kanalbündelung ergeben ca. 53 Stunden Internet-Nutzung pro Monat.

Die Differenz der Grundgebühr von T-ISDN-Basis auf T-ISDN-XXL beträgt 9,35 Euro.

1&1-Weekend-Plus kostet 9,95 Euro.

Bei Umstellung auf T-ISDN-Basis ohne 1&1-Weekend-Plus spart man also praktisch 20 Euro pro Monat, die man dann mittels Internet-by-Call absurfen kann.

Die günstigsten Anbieter kosten dabei 0,6 Cent/min und bei den ca. 53 Stunden Nutzung, die bei 1&1-Weekend-Plus pro Monat frei sind, entspricht das dann genau 19 Euro.

Zudem kann mit Internet-by-Call diese Stunden dann auch nach Lust und Laune an jedem beliebigen Tag absurfen und ist nicht an die 6 Stunden pro Tag am Wochenende gebunden wie bei 1&1-Weekend-Plus.

Wochenend-Sprachtelefonie-Flatrate ist für die meisten ohnehin nur ein Gimmick und dank der bei den 1&1-Weekend-Angeboten freundlicherweise zur Verfügung gestellten Fritz-X-Telefonanlagen und deren eingebauter Least-Cost-Router-Funktion kann man auch ohne teurer XXL-Weekend-Grundgebühr bequem bei der Telefonie sparen (z.B. Ortsgespräche 01058, sonstiges deutsches Festnetz 01019, Ausland 01081, Mobilfunk 01078 in den LCR und fertig)

So long.
fruli