Hi,
folgende Aspekte spielen wohl bei der Wahl des Umstellungs-Zeitpunktes für Bestandskunden eine Rolle:
a) die Mindestvertragslaufzeit beträgt bei 1&1-Weekend 6 Monate
b) in Punkt 7.4 der 1&1-Weekend-AGB heißt es '1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen,'
http://weekend.1und1.de/
index.php?&srcArea=ln&page=agb
c) das OLG Koblenz hat soeben dieses asymetrische Kündigungsrecht in den 1&1-AGBs eines 1&1-Internet-Zugangs-Vertrags für null und nichtig erklärt:
https://www.teltarif.de/arch/2003/kw48/...
Also mein Tipp an alle, falls 1&1 doch eine Umstellung vor Ablauf der 6 Monate versuchen sollte: auf der Mindestvertragslaufzeit unter Hinweis auf das Urteil des OLG Koblenz bestehen.
So long.
fruli