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Editorial: Vorauseilender Gehorsam

Oder: Wer trägt die Verantwortung für die Grundgebührerhöhung
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Es war die perfekte Verwirrung: Mehrfach standen in den letzten beiden Wochen Gerüchte in der Presse (z.B. Wirtschaftswoche und (Focus), dass die Deutsche Telekom plane, die Grundgebühren für Analog-Anschlüsse zu erhöhen. Doch beide Male dementierte die Deutsche Telekom entsprechende Pläne postwendend. Ein paar Tage später sprang dann die Katze aus dem Sack: Die Regulierungsbehörde öffnete der Deutschen Telekom ein "Preisfenster", mit dem sie die Kosten für den Analoganschluss (Bereitstellung und Grundgebühr) um bis zu 10 Prozent anheben darf. Erhöht sie nur die Grundgebühr, ergibt das sogar einen Anstieg von zwei Euro monatlich. Diese Entscheidung erging ohne formalen Antrag der Deutschen Telekom.

Hintergrund ist, dass die Deutsche Telekom Ende Mai von der EU-Kommission zur Zahlung eines Strafgeldes verpflichtet wurde. Indem die Miete für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die die Deutsche Telekom Konkurrenten in Rechnung stellt, faktisch höher sei, als die Grundgebühr für einen Analoganschluss (der unter anderem eine TAL benötigt, aber noch weitere Ressourcen bei der Deutschen Telekom belegt), benachteilige sie die Wettbewerber.

Auf die EU-Entscheidung erklärte die Deutsche Telekom, dass die EU-Entscheidung nicht nachvollziehbar sei. Sie verwies dabei auf die Regulierungsbehörde, die die entsprechenden Entgelte jeweils genehmigt. Dabei war es die Deutsche Telekom selber, die in ihren Entgeltanträgen für die Miete der TAL jeweils deutlich mehr gefordert hatte, als die Grundgebühr des Analoganschlusses beträgt. Die Regulierungsbehörde hatte das dann wiederholt dahingehend korrigiert, dass beide Beträge ungefähr gleich groß sind.

Warum nun die Regulierungsbehörde binnen Wochen auf die Brüsseller Entscheidung reagiert, und in quasi "vorauseilendem Gehorsam" ein Price-Cap-Fenster öffnet, dass die Erhöhung der Grundgebühr nach sich zieht, ist nicht nachvollziehbar. Denn es obliegt alleine der wirtschaftlichen Entscheidung der Telekom, zu welchen Preisen sie Analoganschlüsse bzw. TALs anbietet. Brüssel sagt zwar, dass letztere günstiger sein muss, als erstere. Aber ob "beide billig" oder "beide teuer" ist immer noch die Entscheidungsfreiheit der Deutschen Telekom.

Korrekterweise hätte also die Regulierungsbehörde die Deutsche Telekom auffordern müssen, zwei Entgeltregulierungsanträge (Analoganschluss und TAL) einzureichen, die die Auflagen erfüllen. So gibt sie hingegen der Telekom die Möglichkeit, die Preise zu erhöhen, ohne, dass sie dieses dem Kunden gegenüber verantworten muss, da letztere mit Recht auf Brüssel bzw. Bonn als "Schuldige" für die Preiserhöhung verweisen kann.

Ebenso fraglich ist die jüngste Initiative, Call-by-Call über 0190-0-Nummern möglicherweise zu verbieten. Denn bei vielen anderen, weit offensichtlicheren, Verstößen gegen Zuteilungsbescheide für Rufnummern hat sie bisher meist beide Augen zugedrückt. Als Beispiel seien nur 0180x-Nummern genannt, die als "shared cost"-Nummern eingeführt wurden, und somit logischerweise keine Auszahlungen an den Angerufenen erlauben. Als die Auszahlungspraxis überhand nahm, wurden jedoch nicht die 0180x-Zuteilungsbescheide widerrufen, sondern die Nutzung von 0180x als "Mini-0190er" legalisiert. Zudem stellt sich die Frage, ob bei Ortsgesprächen über 0190-0xy überhaupt ein Missbrauch vorliegt, denn günstige Call-by-Call-Gespräche über 0190x stellen für den Verbraucher ja sicher einen Mehrwert dar. Dass für Call-by-Call-Gespräche auch noch andere Nummernbereiche existieren, verbietet nicht die Nutzung von 0190-0yx. Oder ist die Regulierungsbehörde etwa schon auf die Idee gekommen, die Internet-Einwahl über geographische Rufnummern oder 0800 zu verbieten, nur deswegen, weil es auch spezielle Internet-Einwahlnummern gibt?

Soweit technische oder abrechnungstechnische Gründe gegen die 0190er-Nutzung für Ortsgespräche sprechen (Stichworte: Ortsnahe Zuführung bzw. IC-Gebühren-Aufschlag), bin ich mir sicher, dass die Deutsche Telekom diese Probleme binnen kurzer Zeit löst, wenn man sie das machen lässt. In diesem Fall würde die Ansage: "Der von Ihnen ausgewählte Netzbetreiber bietet den von Ihnen gewünschten Dienst in Ihrem Bereich derzeit nicht an." nicht nur bei 010xy-Ortsgesprächen kommen können, sondern eben auch bei 0190-0xy-Ortsgesprächen. Und genauso müssten Anbieter von 0190-0xy-Ortsgesprächen den entsprechenden IC-Kosten-Zuschlag bezahlen (wenn dieser überhaupt rechtens ist).

So muss sich die Regulierungsbehörde derzeit aber fragen lassen, wessen Interessen sie vertritt.