Preisanstieg?

Wie erwartet: Deutsche Telekom darf Gebühren anheben

Regulierungsbehörde öffnet Price-Cap-Verfahren
Von dpa / Hayo Lücke

Auf Telefonkunden in Deutschland kommen möglicherweise schon im Herbst diesen Jahres höhere Kosten für den analogen Telefonanschluss zu. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) kündigte heute in Bonn an, dass die Deutsche Telekom in diesem Jahr und 2004 im Anschlussbereich die Preise in einem oder mehreren Schritten bis maximal zehn Prozent anheben darf. Hierdurch könnte die monatliche Grundgebühr um zwei Euro steigen. Durch eine Preiserhöhung des Marktführers würde der Wettbewerb weiter angetrieben, sagte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth.

Hintergrund ist der Vorwurf der EU-Kommission, dass der Ex-Monopolist durch eine zu enge Kosten-Preis-Schere den Wettbewerb im Ortsnetz verhindere. Gegen das Unternehmen verhängte die Kommission vor wenigen Wochen ein Bußgeld in Höhe von 12,6 Millionen Euro. Dabei rügte Brüssel den geringen Abstand zwischen Vorleistungs- und Endkundenpreis.

Die Kosten-Preis-Schere ließe den Mitwettbewerbern keinen Spielraum für einen fairen Wettbewerb auf der Endkundenebene. Selbst nach der letzten Preissenkung für die Vorleistungspreise durch die Regulierungsbehörde bestehe die Preis-Kosten-Schere weiterhin. Die Behörde hatte Anfang Mai den Mietpreis für einen Teilnehmeranschluss (TAL) auf netto 11,80 Euro abgesenkt.

Offen ist, ob die Telekom die Grundgebühr erhöht oder andere Preise wie Einmal- und Bereitstellungsentgelte heraufsetzt. Der Beschluss der Regulierungsbehörde werde geprüft, sagte ein Sprecher der Telekom auf Anfrage. Mögliche Preismaßnahmen könnten derzeit nicht quantifiziert werden.

Sollte nur die monatliche Grundgebühr erhöht werden, müsste sie um zwei Euro auf 15,72 Euro brutto steigen, damit das Anschlussdefizit ausgeglichen werde. Die Regulierungsbehörde hatte eine Defizit im Anschlussbereich der Telekom in Höhe von 1,41 Euro netto festgestellt. Für den ISDN-Anschluss bleiben die monatlichen Grundgebühren unverändert.

Nach einer Anhörung im Juli will die Regulierungsbehörde zügig über das modifizierte Preisfestsetzungsverfahren entscheiden. Danach könnte die Telekom ihre Preismaßnahmen beschließen und bei der Behörde beantragen. Als ehemaliger Monopolist und Marktführer muss sich der Telefonriese praktisch alle Preise durch die oberste Aufsichtsinstanz über den Telekommunikationsmarkt genehmigen lassen.