Vorbei

RegTP will Call by Call über 0190-Nummern verbieten

Reaktion auf ständig wechselnde Tarife der 0190-Anbieter
Von Marie-Anne Winter

Mit einem findigen Trick war es dem Anbieter Teledump schon im Oktober 2000 gelungen, in die verbliebene Domäne der Ortsgespräche einzubrechen, die über die Leitungen der Deutschen Telekom abgewickelt wurden. Über eine 0190-Nummer fand die Tochter des Anbieters 01051 Telecom schließlich die Möglichkeit, Kunden auch im Ortsbereich Call-by-Call-Gespräche anzubieten. Zwar gab es danach reichlich Ärger um Call-by-Call-Telefonate über 0190er-Nummern, Teledump musste die Einwahlnummer ändern, wurde stillgelegt und durfte schließlich wieder ans Netz gehen.

Im Laufe der Zeit fanden sich reichlich Nachahmer, die über 0190-Nummern Ortsgespräche per Call by Call anboten. Inzwischen ist das Call by Call im Ortsnetz allerdings auch über die herkömmlichen Call-by-Call-Vorwahlen möglich. Interessanterweise sollen nun die Ortsgespräche über 0190-Nummern verboten werden. Zumindest findet derzeit eine Anhörungsverfahren statt, wo es um eine neue Definition der Zuteilungsregeln und den ergangenen Zulassungbescheiden geht. Laut einer Meldung der Wirtschaftswoche will die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) damit verstärkt gegen Call-by-Call-Discounter vorgehen, die unter verschiedenen Billiglabels mit einer 0190-Nummer Gespräche zu ständig wechselnden Tarifen anbieten.

Ein anderer Hintergrund ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). In einer auf der Grundlage von § 37 TKG ergangenen Zusammenschaltungsentscheidung vom 21. Februar 2003 hat die zuständige Beschlusskammer 4 festgelegt, dass "eine effiziente Nutzung des vorhandenen Netzes durch ortsnahe Zuführung" voraussetzt, dass ein Wettbewerbsunternehmen alle lokalen Einzugsbereiche eines Ortsnetzes erschließen muss, um in diesem Ortsnetz eine Betreiber(vor-)auswahl anbieten zu können. Das erfordert die Erschließung aller 475 Zusammenschaltungsorte für ein bundesweites Angebot. Außerdem hat die Beschlusskammer 4 der RegTP in einer weiteren Entscheidung vom 29. April 2003 die Erhebung eines Zuschlages in Höhe von 0,4 Cent pro Verbindungsminute auf das Entgelt ausschließlich auf die für die Betreiber(vor-)auswahl im Ortsnetz erforderliche Zuführungsleistung Telekom genehmigt. Die Anbieter mit den 0190-Nummern erfüllen diese Auflagen für den Zugang zum Ortsnetz nicht.

Ein weiteres Problem bei diesen Nummern sind die Vertipper - wenn man sich bei 0190-Einwahlnummern verwählt, landet man nämlich nicht wie erwartet auf einer billigen Call-by-Call-Leitung, sondern untern Umständen auf einer teuren Flirt- oder Datingline. Da kann auch eine kurze Verbindung schnell ein Vielfaches von dem kosten, was man eigentlich hatte ausgeben wollen.

Insofern ist der Vorstoß der Regulierungsbehörde eigentlich nicht überraschend - seit der Öffnung der Ortsnetze für Call-by-Call-Anbieter können sich Telefonkunden auch über "seriöse" Netzvorwahlen, die mit 010 beginnen, an der Telekom vorbeiwählen. Die 0190er- und 0900-er-Nummern blieben künftig für ihren eigentlichen Zweck reserviert: die Vermittlung von Mehrwertdiensten.