TKG-Änderung

Bundeswirtschaftsministerium will Routerzwang 2015 abschaffen

Das BMWi plant einen Gesetz-Entwurf zur Änderung des TKG, um den Router­zwang ab­zu­schaffen. Er soll im kommenden Jahr vorgelegt werden. Die BNetzA hatte argumentiert, dass sie die freie Router­wahl nach der derzeitigen Gesetzes­lage nicht durch­setzen könne.
Von Susanne Kirchhoff

Router Freie Routerwahl ab 2015?
Bild: Pavel Morozov - Fotolia.com
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat gegenüber teltarif.de bekannt gegeben, dass im kommenden Jahr eine Änderung des Tele­kommunikations­gesetzes (TKG) geplant ist, durch die der Routerzwang abgeschafft werden soll.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte in der Debatte um die Transparenz-Verordnung wiederholt argumentiert, dass sie nicht dazu ermächtigt sei, Internet Service Providern (ISP) die Verwendung von Zwangs­routern zu verbieten. Dazu seien Gesetzes­änderungen notwendig. Diese will das BMWi nun anscheinend auf den Weg bringen.

Bundeswirtschaftsministerium will TKG 2015 ändern

"2015 wird das BMWi einen Gesetzentwurf zur Änderung des TKG vorlegen. Mit dem Gesetz soll unter anderem der sog. 'Routerzwang' abgeschafft werden, also die Bindung an bestimmte Zugangsgeräte durch einzelne TK-Anbieter", antwortet eine Presse­sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Anfrage von teltarif.de.

Das BMWi bestätigte auch die Position der Bundesnetzagentur zum zweiten Entwurf der Transparenz-Verordnung. "Die Abschaffung des Routerzwangs erfordert eine Festlegung des Netzabschluss­punktes. Diese Festlegung kann nur durch ein TKG-Änderungsgesetz erfolgen, nicht durch eine Verordnung (z.B. die TK-Transparenz-Verordnung)", so die BMWi-Sprecherin.

Viel Aufregung um Kehrtwende der BNetzA beim Routerzwang

Mit ihrer Kehrtwende bei der Abschaffung des Routerzwangs hatte die Bundes­netz­agentur für Aufregung gesorgt. Noch im Februar wollte sie Internetanbietern die freie Routerwahl für Verbraucher und Endkunden in der sogenannten Transparenz-Verordnung vorschreiben. Im aktuellen Entwurf der Verordnung wurde diese Vorgabe aber entfernt und durch eine reine Informations­pflicht ersetzt. Das Bundes­wirtschafts­ministerium hatte sich wiederholt vehement für das Recht auf freie Routerwahl ausgeprochen und diesen Schwenk der Bundesnetzagentur kritisiert.

BNetzA: Festlegung des Netzabschlusspunktes notwendig

Die Bundes­netz­agentur hatte die Änderungen im Entwurf der Transparenz-Verordnung damit verteidigt, dass sie nicht zur Fest­legung des Netzabschluss­punktes ermächtigt sei. Diese Position erörterte die Regulierungs­behörde etwa in Antworten auf Protestschreiben, die heise.de veröffentlichte, sowie telefonisch auf Anfrage von teltarif.de.

Die Bundesnetzagentur gibt an, dass sie derzeit den Netzabschlusspunkt nicht festlegen darf. Dies überlässt sie den Internetanbietern. Somit könne ein Provider ein Gerät, das er seinen Kunden bereitstellt, als Teil seines Netzes definieren. Wenn das Gerät Teil des Netzes ist, könne die BNetzA dem Provider weder vorschreiben, dass das Gerät austauschbar sein muss, noch ihn zur Herausgabe von Pass­wörtern und Zugangs­kennungen verpflichten. Das wäre aber zum Betrieb von alter­nativen Routern notwendig. Daher sei es der Regulierungs­behörde nicht möglich, die freie Routerwahl für Verbraucher gegenüber den Tele­kommunikations­anbietern durch­zusetzen. So sind Kunden von Kabel-Internetanbietern sowie von einigen DSL-Anbietern wie o2 darauf angewiesen, das von ihrem Provider gelieferte Gerät zu benutzen.

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