De-Mail vs. E-Postbrief

Im Vergleich: De-Mail und E-Postbrief

Verbindlicher Nachrichtenversand per Internet
Von Susanne Kirchhoff

Mit dem De-Mail-Dienstegesetz (De-Mail-G) wollte die Bundesregierung die Grundlage für eine rechtssichere elektronische Kommunikation schaffen, an der Bürger, Unternehmen und Behörden teilnehmen können. Bisher haben die Deutsche Telekom, United Internet mit den Marken GMX und Web.de sowie die Francotyp Postalia/Mentana-Claimsoft AG angegeben, dass sie sich vom Bundesamt für Sicherheitstechnik (BSI) als De-Mail-Anbieter akkreditieren lassen wollen und und bieten für Privatkunden die Vormerkung von De-Mail-Adressen an.

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Wie beim E-Postbrief soll die Einrichtung eines Kontos und der Empfang bei De-Mail kostenlos sein, der Versand hingegen kostenpflichtig. Zur genauen Höhe der Kosten hat sich bisher noch kein Anbieter geäußert. Sie soll jedoch unter derjenigen des E-Postbriefs liegen.

Zudem gehört auch bei De-Mail die Verifizierung der eigenen Identität gegenüber dem Anbieter zum Registrierungsverfahren. Ebenso soll der Absender eine verbindliche Versand- und Eingangsbestätigung für seine Nachricht erhalten können.

Auch für Nachrichten, die über De-Mail versendet werden, gilt erstmal wie für den E-Postbrief, dass sie nicht den Erfordernissen der Schriftform, bzw. der als äquivalent geltenden "elektronischen Form" genügen. Dazu muss das Dokument - wie bereits beim E-Postbrief beschrieben - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Im De-Mail-Gesetz für die Dienst-Anbieter ist nur vorgeschrieben, dass Signaturen zur Identitätsfeststellung sowie Versand- und Eingangsbestätigung genutzt werden müssen. Ob und inwieweit die De-Mail-Anbieter dem Nutzer den weiteren Einsatz der Signaturen ermöglichen, bzw. erleichtern, bleibt daher bis zum Start der Dienste offen.

Wie beim E-Postbrief gehört bei De-Mail ebenfalls ein Verzeichnisdienst der registrierten Adressen und persönlicher Speicherplatz, wobei die Dokumente verschlüsselt aufbewahrt werden, mit zum Dienst.

Kritik

 E-Postbrief und De-Mail Elektronische Post: E-Postbrief und De-Mai
Bild: DPAG/ De-Mail.de
Sowohl der E-Postbrief als auch De-Mail bieten im Standardfall nur eine Transportverschlüsselung, jedoch keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, was in Bezug auf De-Mail schon während des Gesetzgebungsverfahrens von Verbraucherverbänden, Datenschützern und selbst dem Bundesrat kritisiert wurde.

Transportverschlüsselung bedeutet, dass die Übertragung der Nachricht von Station zu Station, z.B. vom Absender zum De-Mail-Anbieter verschlüsselt erfolgt, die Nachricht kann jedoch von jeder Transport-Station, zum Beispiel dem De-Mail-Anbieter des Absenders und demjenigen des Empfängers entschlüsselt verarbeitet und dann für den Weitertransport wieder verschlüsselt werden.

Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, d.h. eine Verschlüsselung vor dem Absenden und Entschlüsselung erst durch den Empfänger, ist sowohl beim E-Postbrief als auch bei De-Mail nur als Option vorgesehen, um deren Organisation und Durchführung sich der Nutzer selbst kümmern muss. Daher ist zu erwarten, dass die Mehrheit der Nutzer dieses Verfahren nicht anwenden wird, wie es auch heute bei der E-Mail schon der Fall ist.

Fazit

E-Postbrief und De-Mail können nicht unbedingt als Konkurrenz zueinander betrachtet werden, da eine De-Mail gegenüber einem E-Postbrief voraussichtlich ein größeres Maß an Rechtssicherheit bieten, im Gegenzug aber bei De-Mail keine Möglichkeit des nicht-elektronischen Versands bestehen wird. Beide Dienste werden sowohl von Verbraucherverbänden als auch Datenschützern kritisch betrachtet, da umstritten ist, ob sie das versprochene Ziel, Authentizität, Integrität und Datenschutz der elektronischen Kommunikation sicherzustellen, tatsächlich erfüllen können.

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