Kein Rückgaberecht für individualisierte Produkte
Individuell gestalteter Schuh: Individualisierte Produkte können häufig nicht zurückgegeben werden
Bild: dpa
Für individualisierte Produkte entfällt im
Onlinehandel häufig das Rückgaberecht. Zwar gilt hier grundsätzlich
ein Widerrufsrecht für 14 Tage - die Ware darf währenddessen ohne
Nennung von Gründen zurückgeschickt werden. "Aber Händler haben die
Möglichkeit, das bei individualisierten Produkten auszuschließen",
erklärt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Individuell gestalteter Schuh: Individualisierte Produkte können häufig nicht zurückgegeben werden
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Denn die auf den Besteller zugeschnittene Ware - etwa ein
Fußballtrikot mit dem eigenen Namen auf der Rückseite - lässt sich
nicht noch anderen Kunden anbieten und verkaufen. Diese Information
findet sich meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Im stationären Handel ist dies anders: Ein gesetzliches Umtauschrecht
gibt es hier nicht, sondern nur ein Recht auf Umtausch bei
mangelhafter Ware. "Es muss also einen Fehler geben", erklärt Tryba.
Diese Gewährleistung gilt zwei Jahre ab Verkauf. Stichproben der
Verbraucherzentrale hätten aber ergeben, dass die Händler "überaus
kulant" seien und teils freiwillig längere Zeiträume zum Umtausch
ermöglichen. "Für individualisierte Produkte gilt hier im Prinzip das
gleiche", sagt Tryba.