Keine Strafe

Urteil: Keine Strafe für Griff zum Festnetz-Telefon im Auto

OLG Köln hebt Urteil der Vorinstanz auf - Autofahrer kommt straffrei davon
Von dpa / Marc Kessler

Handy am Steuer ist verboten, schnurloses Festnetz-Telefon am Ohr aber nicht: Das Handy-Verbot gelte nicht für das Festnetz-Mobilteil, entschied das Oberlandesgericht Köln. Ein gegenteiliges Urteil des Bonner Amtsgerichts hob das OLG auf und sprach einen - zu 40 Euro Bußgeld verurteilten - Bonner Autofahrer frei. Der Mann hatte allerdings eigentlich zum Handy greifen wollen und nur aus Versehen und Zerstreutheit das Mobilteil seines Festnetzanschlusses erwischt. Damit am Ohr war er im Sommer in eine Polizeikontrolle geraten.

Die Bonner Richterin erklärte damals, laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sei es verboten, ein Telefon während der Fahrt aufzunehmen oder ans Ohr zu halten. Es spiele keine Rolle, ob es funktioniere - entscheidend sei, dass der Fahrer beide Hände "für die Bewältigung der Fahraufgaben" frei haben müsse.

OLG: Festnetz-Mobilteile fallen nicht unter das Handyverbot

Das OLG Köln entschied dagegen, Festnetz-Handgeräte seien technisch nicht einsetzbar bei einer Autofahrt, da mit ihnen ab einer Entfernung von 200 Metern zum Haus keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich sei. Es gebe auch keinen Anlass, den Anwendungsbereich des Handyverbots auf Festnetz-Teile zu erweitern, betonte das OLG in seinem rechtskräftigen Beschluss (Az. 82 Ss-OWi 93/09).

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