Megaupload-Aus

Nach Megaupload-Aus: Zukunft der Filehosting-Dienste ungewiss

Verteilung urheberechtlicher Dateien könnte das Ende bedeuten
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Nach der Schließung von Megaupload und der Verhaftung der Betreiber rund um Kim "DotCom" Schmitz sind Filehoster allgegenwärtig in den Medien. Allerdings ist die Darstellung häufig verzerrt, auch in seriösen Tageszeitungen oder bei TV-Sendern ist häufig von "illegalen Tauschbörsen" die Rede, außerdem werden Vergleiche etwa mit dem Fall des ebenfalls geschlossenen Portals kino.to gezogen. Dabei sind Filehosting-Dienste von Grund auf keineswegs illegal, sie können sogar sehr nützliche Dienste erweisen. Das Problem sind urheberrechtlich geschützte Dateien, die von den Usern hochgeladen und der gesamten Netzcommunity zum Download angeboten werden.

Ideal zum Austausch von Dateien

One-Click-Hoster Rapidshare One-Click-Hoster Rapidshare
Screenshot: teltarif.de
Als Filehoster, auch Sharehoster oder One-Click-Hoster genannt, werden Internetdienstanbieter bezeichnet, bei denen Anwender Dateien unmittelbar speichern können. Jeder Computernutzer hat das mit Sicherheit schon mal erlebt: Man wohnt in Frankfurt und würde gerne die Bilder und Videos des letzten Spanien-Urlaubs seiner Schwester in Hamburg oder seinem Freund in der Schweiz zukommen lassen. Doch über E-Mail lassen sich die Dateien wegen der Beschränkung auf wenige MB im Anhang nicht verschicken, und das Versenden einer CD-ROM oder eines USB-Sticks auf postalischem Weg ist zeit- und kostenaufwändig. Als Alternative kann man einen Filehosting-Dienst verwenden. Bei vielen dieser Dienste ist noch nicht einmal eine Anmeldung erforderlich. Das Hochladen geschieht in der Regel über die Website des Anbieters. So wird - im Vergleich etwa zu den Peer-to-Peer-Tauschbörsen (P2P) - außer einem Browser meist kein zusätzliches Programm zur Übertragung benötigt. Die Filehoster finanzieren sich einerseits über Werbung auf der Website, andererseits durch Premium-Abos. Bei diesen können Internetnutzer oft unbegrenzte Datenmengen ohne Beschränkung rauf- und runterladen. Nach dem Upload erhält der Anwender eine URL, unter der die Datei angezeigt wird. Diese Webadresse kann man dem Freund oder Verwandten mitteilen, der anschließend das entsprechende File herunter laden kann.

Wie zuvor auch schon bei den P2P-Tauschbörsen haben viele Internetnutzer aber auch schnell die Möglichkeit erkannt, nicht nur eigenes Foto- und Videomaterial über Filehosting-Dienste zu verschicken. Technisch ist es kein Problem, etwa das aktuelle Album der Red Hot Chili Peppers oder einen Spielfilm mit Hugh Grant seinem Freund zu senden. Doch genau hier läuft der Nutzer Gefahr, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Zwar ist eine Privatkopie für einen Freund oder Verwandten oft rechtlich zulässig, aber nach einem Upload bei einem Filehoster kann die entsprechende Datei zumindest potenziell von der gesamten Netzgemeinde herunter geladen werden. Ist die eigene Datei irgendwo im Netz zusammen mit dem Namen des Musikalbums oder des Films genannt und verlinkt, kann der entsprechende Link von Suchmaschinen wie Google auf Anhieb gefunden werden.

Ratsam: Dateien immer verschlüsseln

Wir haben zum Test bei Google den Namen des aktuellen Albums der britischen Sängerin Adele und das Suchwort "Mediafire" als Beispiel für einen Filehosting-Dienst eingegeben. Die Suchmaschine lieferte uns im Anschluss unzählige Direktlinks. Schwarze Schafe aus der Internet-Community greifen diese Links wiederum für eigene Linksammlungen und Suchmaschinen für Musik- oder Filmangebote ab. Der eigentlich nur für die Schwester in Hamburg bestimmte Dateilink befindet sich im Nu in Tausenden Linksammlungen, Blogs, Foren oder Suchmaschinen in den Weiten des World Wide Webs, der Schaden für die Musik- oder Filmindustrie ist immens.

Als Uploader kann man sich bei vielen Filehostern aber dagegen wehren, dass urheberrechtlich geschützte Files von der ganzen Netzcommunity begutachtet werden können, indem die entsprechende Datei mit einem Passwort verschlüsselt wird. Dadurch ist gewährleistet, dass tatsächlich nur die gewünschte Person das File herunterladen kann. Außerdem sollte der Dateinamen niemals mit dem Namen des Inhalts gleichgesetzt werden. Um sicher zu gehen, dass anschließend kein weiterer Missbrauch getrieben wird, sollte der User die Datei zudem später wieder löschen. Bei vielen Anbietern besteht nämlich die Möglichkeit, die hochgeladene Datei mittels eines beim Upload erhaltenen Codes (Lösch-URL) wieder zu entfernen. Von Filehostern, die diesen Service oder einen Passwortschutz nicht anbieten, sollte der Nutzer gleich die Finger lassen.

Erfahren Sie auf der zweiten Seite, wie die Konkurrenz auf den Fall von Megaupload reagiert.

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