Megaupload-Aus

Nach Megaupload-Aus: Zukunft der Filehosting-Dienste ungewiss

Verteilung urheberechtlicher Dateien könnte das Ende bedeuten
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Offen ist derzeit noch, ob neben den Betreibern auch die Uploader des jüngst geschlossenen Filehosters Megaupload belangt werden könnten. Experten erwarten zudem weitere Schließungen von Filehostern. Nach dem Aus von Megaupload haben zahlreiche andere Sharehoster bereits reagiert und ihre Services eingeschränkt. Filesonic [Link entfernt] oder Fileserve [Link entfernt] lassen aktuell nur noch Downloads von selbst hochgeladenen Daten zu, Uploaded.to [Link entfernt] hat zumindest eine Sperre für IP-Adressen aus den USA eingerichtet, einige kleinere Anbieter wie x7.to haben ihre Dienste sogar völlig eingestellt. In jedem Fall herrscht derzeit eine große Verunsicherung im Filehosting-Lager. Erst ein Gerichtsurteil der US-Justiz dürfte Klarheit verschaffen. Hiervon ist auch abhängig, ob die One-Click-Hoster überhaupt eine Zukunft haben.

Für Europa hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ende 2011 entschieden, dass Internet-Anbieter nicht dazu verpflichtet werden, mit Filtern den illegalen Austausch von Musikdateien zwischen Internetnutzern zu verhindern. Die Kontrolle des Internets zwischen einzelnen Computern dürfe unter anderem deswegen nicht vorgeschrieben werden, weil dies auch zur Sperrung von zulässiger Kommunikation führen könne.

Auch die ebenfalls schon häufig in Kritik geratene Schweizer RapidShare AG [Link entfernt] hat bereits mehrere Prozesse gewonnen. Im Mai 2010 stellte etwa das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer Urteilsbegründung fest, dass der Filehoster weder Daten vervielfältigt noch Dateien öffentlich zugänglich macht. Daten werden ausschließlich von Nutzern erstellt, zudem generiert RapidShare nicht erratbare Download-Links und verfügt weder über ein Inhaltsverzeichnis noch über eine Suchfunktion.

Dass die Contentindustrie sogar mit den Filehostern zusammen arbeiten arbeiten kann, zeigt ebenfalls das Beispiel RapidShare: Der One-Click-Hoster hat etwa der proMedia, einem privaten Dienstleistungsunternehmen, das im exklusiven Auftrag vom Bundesverband Musikindustrie e.V in Fällen von Urheberrechtsverletzungen ermittelt, ein Löschformular übermittelt. Die Rapidshare-Links zu urheberrechtlich geschützten Dateien können so von den Ermittlern nach Auffinden umgehend gelöscht werden.

Kulturflatrate als Ausweg umstritten

Wie auch immer die Justiz im Falle Megaupload entscheiden mag: Wie die Vergangenheit gezeigt hat finden Internetuser wohl auch in Zukunft neue technische Wege um untereinander urheberrechtlich geschützte Dateien über das Internet auszutauschen. Waren es zunächst die P2P-Tauschbörsen, verlagerte sich der Datentransfer schnell auf die Filehoster. Schon oft haben Netzaktivisten, aber auch Politiker eine ?Kulturflatrate? gefordert - eine gesetzlich geregelte Pauschalabgabe ähnlich der GEZ-Gebühr beim Fernsehen, die an die Rechteinhaber digitaler Inhalte verteilt werden soll. Im Gegenzug soll dafür die öffentliche Verbreitung digitaler Kopien etwa über Filehoster legalisiert werden. Hauptkritikpunkt an diesem Modell ist jedoch die Verpflichtung aller Benutzer von Breitbandzugängen, diese Abgabe zu zahlen, selbst wenn sie keine geschützten Filme oder Musik herunter laden wollen. Zudem hat sich die Contentindustrie bisher vehement gegen ein solches Modell ausgesprochen.

Aktuell gibt es in der Szene nicht wenige, die ein Ende der Filehoster nach der Schließung von Megaupload befürchten. Es wäre ein bedauerlicher Vorgang, würde Internetusern so auch eine attraktive Möglichkeit genommen nicht urheberrechtlich geschützte Dateien und auch große Datenmengen im Freundes- oder Bekanntenkreis zu verteilen.

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