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wie soll das gehen?


30.01.2013 21:20 - Gestartet von koelli
"sollen künftig Anwälte privaten Internet­nutzern, die zum ersten Mal eine Urheber­rechts­verletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen."

Und wie soll kontrolliert werden, ob es die erste Urheberrechtsverletzung war?
Es gibt doch wohl nicht ein zentrales Melderegister?
Wenn jetzt Kanzlei A einmal jemanden abgemahnt hat und später Kanzlei B, wird Kanzlei B doch wohl kaum was von Kanzlei A erfahren, oder?