Polizeiarbeit

Verbrecherjagd: Darf die Polizei auf Facebook fahnden?

Länder beraten über die Ausweitung der Öffentlichkeitsfahndung
Von Jennifer Buchholz mit Material von dpa

Einige Länder sind gegen die Einführung einer Facebook-Fahndung Einige Länder sind gegen die Einführung einer Facebook-Fahndung
Bild: dpa
Nordrhein-Westfalen wird sich bei der Justiz­minister­kon­ferenz morgen für die öffent­liche Fahndung der Polizei in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Co. aus­sprechen. "Bei schweren Straftaten dürfen wir nichts unversucht lassen, um die Taten aufzuklären", sagte NRW-Justiz­minister Thomas Kutschaty (SPD) heute in Düsseldorf auf Anfrage.

"Da soziale Netzwerke eine immer größere Rolle spielen, müssen wir sie künftig auch verstärkt einbinden. Wir wollen aller­dings nicht nach jedem Eier­dieb auf Facebook fahnden", so Kutschaty weiter. Die öffent­liche Fahndung nach Ver­dächtigen bei Verbrechen wie Ver­ge­waltigung oder Mord sollte aber grund­sätzlich möglich sein.

Maßnahmen für Fahndung via Facebook

Einige Länder sind gegen die Einführung einer Facebook-Fahndung Einige Länder sind gegen die Einführung einer Facebook-Fahndung
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Für soziale Netzwerke wie Facebook sollen die gleichen Hürden gelten wie schon bislang für die Öffent­lichkeits­fahndung der Polizei in den klassischen Medien: Ein Richter muss der Maßnahme zustimmen, die verfolgte Straftat darf anders nicht aufklärbar sein und die Verhältnis­mäßigkeit muss gewahrt bleiben. "Als Richtwert gilt eine Straf­erwartung von mehreren Jahren Haft", sagte ein Justizsprecher.

Die Justiz­minister­konferenz will sich morgen in Berlin mit Fahn­dungs­aufrufen in sozialen Netzwerken befassen. Bevor eine end­gültige Ent­scheidung getroffen wird, werden aber zuvor die Daten­schutz­beauftragten eingebunden. Zur Wahrung der Per­sönlich­keits­rechte sollen die Daten aus­schließlich auf Servern der Straf­ver­folgungs­behörden gespeichert werden. Eine Weitergabe an die sozialen Netzwerke selbst soll es nicht geben.

Bisher wurde die Möglichkeit einer Fahndung via Facebook abgelehnt, "weil es noch daten­schutz­recht­liche Probleme gibt", schränkte der Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) den Plan vor einigen Monaten noch ein. Hierzu gehöre auch, dass Facebook-User unter den Post ver­letzende Kommentare hinter­lassen könnten. Weiter fügt er hinzu: "Facebook wird durch eine Fahn­dungs­aus­schreibung nicht zu einer Art digitalem Pranger. Es kann eine Prangerwirkung geben durch die User selber - mit einer Fahn­dungs­aus­schreibung hat das nichts zu tun." Grund­sätzlich dürfe der Staat allerdings Menschen zur Fahndung ausschreiben.

Auch diskutiert werden muss, wie die Fahndung über die sozialen Netzwerke erfolgen darf. Hierbei stehen vor allem Fahndungs­fotos und veröffentlichte Informationen im Vorder­grund der Diskussion.

Testdurchläufe waren positiv

Erprobt wird die Methode bereits unter anderem in Niedersachsen und Hessen. Die Polizei dort bittet Internetnutzer seit längerem über einen eigenen Facebook-Auftritt um Hinweise bei der Aufklärung von Verbrechen.

Facebook-Nutzer, die glauben, der Polizei helfen zu können, sollen sich per Telefon oder E-Mail an die zuständige Wache wenden, nicht aber einen Kommentar einstellen. Die Informationen an die Fahnder sollen nicht öffentlich einsehbar sein.

Viele Hinweise über Facebook gibt es nach LKA-Angaben vor allem von der jungen Generation, die sich ansonsten eher selten mit Tipps bei der Polizei meldet. In diversen Fällen hat Facebook letztendlich zur Aufklärung von Verbrechen beigetragen.

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