Verbrecherjagd: Darf die Polizei auf Facebook fahnden?
Einige Länder sind gegen die Einführung einer Facebook-Fahndung
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Nordrhein-Westfalen wird sich bei der
Justizministerkonferenz morgen für die öffentliche
Fahndung der Polizei in sozialen Netzwerken wie
Facebook, Twitter und Co. aussprechen.
"Bei
schweren Straftaten dürfen wir nichts unversucht lassen, um die Taten
aufzuklären", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD)
heute in Düsseldorf auf Anfrage.
"Da soziale Netzwerke eine immer größere Rolle spielen, müssen wir sie künftig auch verstärkt einbinden. Wir wollen allerdings nicht nach jedem Eierdieb auf Facebook fahnden", so Kutschaty weiter. Die öffentliche Fahndung nach Verdächtigen bei Verbrechen wie Vergewaltigung oder Mord sollte aber grundsätzlich möglich sein.
Maßnahmen für Fahndung via Facebook
Einige Länder sind gegen die Einführung einer Facebook-Fahndung
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Für soziale Netzwerke wie Facebook sollen die gleichen Hürden
gelten wie schon bislang für die Öffentlichkeitsfahndung der
Polizei
in den klassischen Medien: Ein Richter muss der Maßnahme zustimmen,
die verfolgte Straftat darf anders nicht aufklärbar sein und die
Verhältnismäßigkeit muss gewahrt bleiben. "Als Richtwert gilt eine
Straferwartung von mehreren Jahren Haft", sagte ein Justizsprecher.
Die Justizministerkonferenz will sich morgen in Berlin mit Fahndungsaufrufen in sozialen Netzwerken befassen. Bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, werden aber zuvor die Datenschutzbeauftragten eingebunden. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte sollen die Daten ausschließlich auf Servern der Strafverfolgungsbehörden gespeichert werden. Eine Weitergabe an die sozialen Netzwerke selbst soll es nicht geben.
Bisher wurde die Möglichkeit einer Fahndung via Facebook abgelehnt, "weil es noch datenschutzrechtliche Probleme gibt", schränkte der Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) den Plan vor einigen Monaten noch ein. Hierzu gehöre auch, dass Facebook-User unter den Post verletzende Kommentare hinterlassen könnten. Weiter fügt er hinzu: "Facebook wird durch eine Fahndungsausschreibung nicht zu einer Art digitalem Pranger. Es kann eine Prangerwirkung geben durch die User selber - mit einer Fahndungsausschreibung hat das nichts zu tun." Grundsätzlich dürfe der Staat allerdings Menschen zur Fahndung ausschreiben.
Auch diskutiert werden muss, wie die Fahndung über die sozialen Netzwerke erfolgen darf. Hierbei stehen vor allem Fahndungsfotos und veröffentlichte Informationen im Vordergrund der Diskussion.
Testdurchläufe waren positiv
Erprobt wird die Methode bereits unter anderem in Niedersachsen und Hessen. Die Polizei dort bittet Internetnutzer seit längerem über einen eigenen Facebook-Auftritt um Hinweise bei der Aufklärung von Verbrechen.
Facebook-Nutzer, die glauben, der Polizei helfen zu können, sollen sich per Telefon oder E-Mail an die zuständige Wache wenden, nicht aber einen Kommentar einstellen. Die Informationen an die Fahnder sollen nicht öffentlich einsehbar sein.
Viele Hinweise über Facebook gibt es nach LKA-Angaben vor allem von der jungen Generation, die sich ansonsten eher selten mit Tipps bei der Polizei meldet. In diversen Fällen hat Facebook letztendlich zur Aufklärung von Verbrechen beigetragen.