Verlängert

Zukunft der DECT-Telefone gesichert

DECT-Telefone dürfen in Deutschland auch über 2020 hinaus genutzt werden. Das hat die Bundesnetzagentur festgelegt. Die Allgemeinzuteilung gilt nun bis Ende 2025. Ein Verbot von Funktelefonen gab es in Deutschland schon.
Von Thorsten Neuhetzki

DECT-Telefone dürfen bis 2025 genutzt werden DECT-Telefone dürfen bis 2025 genutzt werden
Bildnachweis: Kalender: Victor-M.---Fotolia.com Telefon: panasonic, Montage teltarif.de
DECT-Telefone gehören heute in moderne Haushalte genau so selbstverständlich wie WLAN-Router. Worüber sich aber die wenigstens Nutzer Gedanken machen: Diese Funktelefone benötigen Frequenzen und für diese Frequenzen muss es wiederum Genehmigungen geben. Damit nicht jeder Haushalt sein Funktelefon einzeln anmelden muss, hat man sich entschlossen - wie übrigens auch bei WLAN - mit Allgemeinzuteilungen zu arbeiten. Diese wurde nun verlängert.

Eine Allgemeinzuteilung bedeutet, dass die die Bundesnetzagentur für Deutschland einheitlich festlegt, in welchem Frequenzbereich mit welcher Sendestärke die Geräte senden und empfangen dürfen. Das ist für ganz Deutschland einheitlich, der Frequenzbereich liegt zwischen 1880 und 1900 MHz. In diesem Bereich darf kein anderes Gerät funken. Damit das so bleibt, hat die Bundesnetzagentur die entsprechende Allgemeinzuteilung jetzt frühzeitig verlängert. Bis 31. Dezember 2025 ist es nun erlaubt, DECT-Telefone zu nutzen. Hätte es keine Verlängerung gegeben, wäre die Allgemeinzuteilung Ende 2020 ausgelaufen.

Ende 2008 wurden CT1+-Funktelefone verboten

DECT-Telefone dürfen bis 2025 genutzt werden DECT-Telefone dürfen bis 2025 genutzt werden
Bildnachweis: Kalender: Victor-M.---Fotolia.com Telefon: panasonic, Montage teltarif.de
Sollte die Allgemeinzuteilung eines Tages nicht mehr verlängert werden, würde das auch das Ende der DECT-Telefone in Deutschland bedeuten. Es wäre nicht das erste Mal, dass eine allgemein zugeteilte Frequenz nicht weiter verlängert wird. Ende 2008 lief die Allgemeinzuteilung für die damals beliebten CT1+-Telefone aus. Auf den von ihnen genutzten Frequenzen wird inzwischen GSM-Telefonie realisiert. Eine Weiterverwendung der alten Telefone stellt deswegen eine Ordnungswidrigkeit dar.

In den kommenden zehn Jahren können DECT-Telefone nun aber in jedem Fall bedenkenlos genutzt werden. Derzeit gibt es auch keinen anderen Standard für derartige Telefonate innerhalb der eigenen Wohnung. Anders verhält sich ein bedenkenloser Kauf übrigens bei DVB-T-Empfängern. DVB-T wird in den kommenden Jahren abgeschaltet, alle Empfänger werden dann nutzlos. Da die Geräte jedoch nicht senden, laufen die Nutzer hier nicht Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Wer jetzt noch DVB-T-Geräte kauft, die den Nachfolger DVB-T2 nicht unterstützen, kann diese jedoch spätestens 2019 zum Recyclinghof bringen. Wie Sie hier das richtige Gerät erkennen, erfahren Sie in einer weiteren Meldung.

Mehr zum Thema DECT