Festgelegt

Regulierer legt Entgelte für entbündelten DSL-Anschluss fest

Neue Preise könnten DSL-Wettbewerb auf dem Land entfachen
Von mit Material von dpa

Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom heute die Entgeltgenehmigung für das neue Vorleistungsprodukt IP-Bitstrom-Zugang bekannt gegeben. Beim IP-Bitstrom-Zugang überlässt die Deutsche Telekom dem Wettbewerber DSL-Anschlüsse und transportiert den darüber geführten Datenstrom über ihr Konzentratornetz zum zugehörigen Breitband-PoP (Point of Presence), wo sie ihn an den Wettbewerber übergibt. Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber damit in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick. Die Deutsche Telekom war bereits in einer vorab ergangenen Regulierungsverfügung dazu verpflichtet worden, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls, den sogenannten "IP-Bitstrom" zu gewähren.

Für die besonders wichtige Stand-alone-Variante, bei der ein Endkunde neben dem DSL-Anschluss keinen gesonderten Telefonanschluss mehr benötigt, wurde ein Grundpreis in Höhe von 19,05 Euro (netto) genehmigt. Dieser Grundpreis beinhaltet eine durchschnittliche Bandbreiteninanspruchnahme von 50 kBit/s je Anschluss in der Hauptverkehrsstunde. Sollte der Endkunde über einen IP-Bitstrom künftig höhere Verkehrsmengen, nämlich durchschnittlich 75 kBit/s, in Anspruch nehmen, beläuft sich das Entgelt für die monatliche Überlassung auf insgesamt 20,05 Euro (netto). Hierfür hatte die Telekom im März einen Antrag zur Genehmigung von 24,76 Euro gestellt.

Ein Sprecher der Telekom zeigte sich gegenüber der dpa überrascht. In der vergangenen Woche sei der Antrag zurückgenommen worden, um ihn zu überarbeiten. Der Sprecher kündigte an, jetzt gerichtlich prüfen zu lassen, ob die Bundesnetzagentur das Recht hatte zu entscheiden, obwohl die Telekom einen überarbeiteten Antrag angekündigt hatte.

Infrastrukturausbau wird nicht in Frage gestellt

Anlässlich der Bekanntgabe der Entgelte erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth: "Die genehmigten Entgelte für den IP-Bitstrom-Zugang fügen sich in konsistenter Weise in das Preisniveau der bisher schon verfügbaren Vorleistungen, insbesondere für die Teilnehmeranschlussleitung, ein. Wie die sehr umfangreichen, unter Einbezug einer aufwändigen Marktabfrage durchgeführten Prüfungen der Bundesnetzagentur gezeigt haben, sind die Kosten eines Wettbewerbers, der die breitbandige Leistung auf Basis eigener Infrastruktur realisiert und dafür in erster Linie auf die 'letzte Meile' der Deutschen Telekom zurückgreift, niedriger als diejenigen eines Konkurrenten, dessen Geschäftsmodell künftig auf IP-Bitstrom in der Stand-alone-Variante aufbaut." Der nach Worten von Kurth bereits erfreulich vorangekommene Infrastrukturausbau einzelner Wettbewerber werde somit nicht in Frage gestellt. Gleichzeitig lägen die Kosten eines Resellers, der bisher über gar keine eigene Infrastruktur verfüge, über den Aufwendungen eines IP-Bitstrom-Nutzers, so dass die genehmigten Preise Anreize für Investitionen setzen. Die genehmigten Bitstrom-Entgelte stellten somit einen fairen Kompromiss bei einer schwierigen und höchst kontroversen Ausgangslage dar.

Sofern der Endkunde neben dem DSL-Anschluss einen herkömmlichen Telefonanschluss behalten will, müssen Wettbewerber künftig 8,55 Euro für den IP-Bitstrom an die Deutsche Telekom zahlen. In solchen Fällen wird dann aber zusätzlich der volle Endkundenpreis für den Telefonanschluss fällig. Für die Einrichtung des IP-Bitstrom-Zugangs wurde ein Einmalentgelt in Höhe von 45,09 Euro (netto) für die Stand-alone-Variante bzw. 56,47 Euro (netto) für die Variante mit Beibehaltung des Telefonanschlusses genehmigt.

Aufgrund fehlender Kosteninformationen nicht genehmigt werden konnten die Entgelte, die bei einem Providerwechsel des Endkunden von den Wettbewerbern an die Telekom zu zahlen sind, und die Preise für eine Erhöhung bzw. Absenkung der Bandbreitengeschwindigkeit sowie einige andere Nebenleistungen. Diese sollen in einem gesonderten Verfahren noch einmal überprüft und festgelegt werden.

Die EU-Kommision hatte in der Vergangenheit wiederholt gefordert, dass wesentliche Bedingungen für den IP-Bitstrom-Zugang festgelegt werden. Kurth geht nach der heutigen Entscheidung davon aus, dass die Wettbewerber, die in der Vergangenheit immer wieder ein Interesse an einem solchen Vorleistungsprodukt bekundet haben, jetzt zu einer weiteren Breitbandversorgung vor allem auch in den bisher weniger erschlossenen Gegenden und damit insgesamt zu einer höheren Breitbandpenetration beitragen werden.

Die Entgeltgenehmigung ist befristet bis zum 30. Juni 2009. Wie die Reaktionen der Telekom-Wettbewerber auf die neuen Entgelte für die Vorleistungsprodukte ausfielen, lesen Sie in einer weiteren Meldung.