Kritik

Regulierung der IP-Bitstrom-Preise: Keiner ist zufrieden

Die Bundesnetzagentur erntet von allen Seiten nur Kritik
Von Björn Brodersen

Nicht nur die Deutsche Telekom, auch die Wettbewerber des ehemaligen Monopolisten haben die gestrige Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Entgelten für das neue Vorleistungsprodukt IP-Bitstrom mit Unverständnis aufgenommen. Als "Schlag ins Gesicht des Infrastrukturwettbewerbs" bezeichnete der Präsident des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), Peer Knauer, die Festsetzung eines monatlichen Überlassungsentgeltes in Höhe von 19,05 Euro netto für die Basisvariante mit einer durchschnittlichen Bandbreite von 50 kBit/s. Die Entscheidung stehe in krassem Widerspruch zu der Aussage des BNetzA-Präsidenten Matthias Kurth, den Aufbau moderner Glasfasernetze durch die Wettbewerber regulatorisch zu unterstützen.

Da der Regulierer "deutlich zu niedrige und inkonsistente Vorleistungskonditionen" für die Anbieter ohne eigenes Netz festgelegt habe, werde es für die Unternehmen immer unattraktiver, den auf der überteuerten Teilnehmeranschlussleitung basierenden Netzausbau fortzusetzen. Dabei werde der DSL-Wettbewerb in Deutschland derzeit primär von den im Breko organisierten Teilnehmernetzbetreibern auf Basis der entbündelten Teilnehmeranschlussleitung, der so genannten "letzten Meile", bestritten. Mitgliedsunternehmen wie M-net und NetCologne haben damit begonnen, einzelne Gebäude mit Glasfaserleitungen anzubinden und damit dem Endverbraucher Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s zur Verfügung zu stellen.

Im Gegensatz dazu verzichteten die Anbieter von DSL-Anschlüssen auf Basis von IP-Bitstrom auf den Aufbau eines eigenen leistungsfähigen Anschlussnetzes. Diesen Anbietern komme die Bundesnetzagentur mit der jüngsten Festsetzung des IP-Bitstrom-Entgelts entgegen. "Darunter leidet das Engagement in den Aufbau einer hochmodernen Breitbandinfrastruktur", kritisiert Knauer. Kurth dagegen verteidigte die Höhe der neuen Enteglte, die bis zum 30. Juni 2009 Bestand haben sollen. Die Kosten eines DSL-Resellers, der über gar keine eigene Infrastruktur verfüge, liege über den Aufwendungen eines IP-Bitstrom-Nutzers, so dass die genehmigten Preise Anreize für den Infrastrukturausbau setzen. Die genehmigten Bitstrom-Entgelte stellten somit einen fairen Kompromiss bei einer schwierigen und höchst kontroversen Ausgangslage dar.

Telekom prüft rechtliche Schritte gegen die BNetzA-Entscheidung

Auch die Deutsche Telekom hatte sich gestern überrascht von der Entscheidung gezeigt. Sie will jetzt prüfen, ob die Bundesnetzagentur überhaupt das Recht hatte, die Entgelte zu diesem Zeitpunkt festzusetzen. Die Telekom hatte zuvor ihren Antrag auf neue Entgelte für die Datenübertragung zurückgezogen, um ihn zu überarbeiten. Medienberichten zufolge will auch das Telekomunternehmen BT gegen die Entscheidung vorgehen, da diese zu nah am Endnutzerpreis der Telekom und damit zu hoch angesiedelt seien. Erschwingliche Breitbandanschlüsse werde es so nicht geben, meinte BT gegenüber der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).