Regulierung

Rückenwind für die Telekom bei Bitstrom-Regulierung

Richter beanstanden Vorab-Regulierung und Pflicht zu standardisierten Angeboten
Von Björn Brodersen

Die Regulierung des Bitstromzugangs in ihrer jetzigen Form ist teilweise unzulässig. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte zwar, dass es grundsätzlich einer Regulierung des Vorleistungsmarktes für den Bitstromzugang (IP-Bitstream-Access oder kurz: IP-BSA) bedürfe, beanstandete aber die Entscheidung der Bundesnetzagentur zur Entgeltgenehmigungspflicht. Nach Ansicht der Richter habe die Bundesnetzagentur nicht ausreichend abgewogen, ob eine nachträgliche statt einer vorherigen Entgeltregulierung, die weniger belastend für die Deutsche Telekom gewesen wäre, nicht angebrachter gewesen wäre (Az.: BVerwG 6 C 39.07). Das berichtet die ra-online GmbH auf der Website Kostenlose-Urteile.de.

Die Leipziger Richter monierten auch, dass die Telekom jedem Wettbewerber ein standardisiertes Angebot für den Bitstromzugang unterbreiten muss, und wiesen auf den Konflikt zwischen deutschem und EU-Recht hin. Das Urteil stärkt der Telekom zumindest für kurze Zeit den Rücken im harten DSL-Konkurrenzkampf. Die Telekom begrüßt das Urteil und freut sich, dass die Richter wesentliche Auffassungen der Telekom zum Bitstrommarkt folgten, sagte ein Sprecher gegenüber teltarif.de. Allerdings hat der ehemalige Monopolist noch nicht entschieden, wie er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgericht reagieren wird. Dazu will er erst die Urteilsbegründung des Gerichts genau prüfen.

Nächste Regulierungsrunde zum Bitstromzugang steht schon an

Der Bitstream-Access ist ein DSL-Vorleistungsprodukt, mit dem andere DSL-Anbieter ohne eigene Anschluss- und Zuführungsnetze den Endkunden Breitband-Produkte anbieten können. Bei der entbündelten Variante des Bitstromzugangs hat der Kunde keinen Festnetzanschluss bei der Deutschen Telekom mehr, der DSL-Anbieter übernimmt den kompletten Endkundenanschluss. Die Bundesnetzagentur hatte die Deutsche Telekom in einer Regulierungsverfügung dazu verpflichtet, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls, den sogenannten "IP-Bitstrom" zu gewähren. Alternativ haben Wettbewerber der Telekom die Möglichkeit, diese Angebote auf Basis eines Wholesale-DSL-Anschlusses (Resale) in Verbindung mit der Transport-Vorleistung ZISP herzustellen.

Für den entbündelten Bitstromzugang hatte die Bundesnetzagentur im Mai vergangenen Jahres einen Preis von knapp über 19 Euro netto eine durchschnittliche Bandbreiteninanspruchnahme von 50 kBit/s je Anschluss in der Hauptverkehrsstunde festgelegt. Bei einer höheren Verkehrsmenge von 75 kBit/s beläuft sich das Entgelt für die monatliche Überlassung auf etwas mehr als 20 Euro netto. Behält der Endkunde neben dem DSL-Anschluss einen herkömmlichen Telefonanschluss zahlen die Wettbewerber 8,65 Euro für den IP-Bitstrom sowie den vollen Endkundenpreis für den Telefonanschluss an die Deutsche Telekom.

Die Entgeltgenehmigung wurde ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres befristet. Die nächste Regulierungsrunde des Bitstrommarkts beginnt in Kürze, die Anbieter müssen bis April ihre neuen Anträge bei der Bundesnetzagentur einreichen. Dann werden die Karten neu gemischt. Entscheidend wird dann sein, wie die Bundesnetzagentur ihre Vorgaben begründet.