Eckpunkte

BNetzA versteigert Frequenzen für drahtlosen Breitbandanschluss

Frequenzvergabe soll noch dieses Jahr erfolgen
Von Björn Brodersen

Die Bundesnetzagentur hat eine Anhörung zum geplanten Vergabeverfahren für Broadband-Wireless-Access-Frequenzen (BWA) gestartet. Die Eckpunkte für das Verfahren und deren Begründungen sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht und erscheinen am 5. Juli im Amtsblatt Nr. 13/2006. Kommentare zu den Eckpunkten können bis zum 4. August eingereicht werden. Nach deren Auswertung sollen die endgültigen Entscheidungen der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur im kommenden Oktober getroffen und die Frequenzvergabe noch in diesem Jahr durchgeführt werden.

Unter BWA versteht man den drahtlosen Breitbandanschluss an ein Fernmeldenetz, zum Beispiel für den Zugang zum Internet. BWA ist eine allgemeine Bezeichnung für verschiedene drahtlose Zugangstechnologien wie WLL (Wireless Local Lopp), FBWA (Fixed Broadband Wireless Access) oder MBWA (Mobile Broadband Wireless Access). WiMAX (WiMAX-Forum) und HiperMAN (ETSI) sind die diesen Technologien entsprechenden "Marken".

Im Dezember vergangenen Jahres wurde das Zuteilungsverfahren für Frequenzen im Bereich 3,4 bis 3,6 GHz für Anwendungen im Rahmen des BWA eröffnet. Bis Ende Februar waren laut BNetzA 1 221 Anträge für die Realisierung von funkgestützten schnellen Internetzugängen und für andere Anwendungen eingereicht worden. Dieser Frequenzbedarf übersteige den Umfang der verfügbaren Frequenzen um ein Vielfaches. Die Frequenzen müssten daher versteigert werden.

Versorgungspflicht für Lizenznehmer

Die vorhandenen Frequenzen sollen die Realisierung unterschiedlichster Geschäftsmodelle ermöglichen. Die Bundesnetzagentur will mit einem Ansatz der Technikneutralität und des weiten Verwendungszwecks der Frequenzen dem Anliegen des Markts nach möglichst flexibler Frequenznutzung Rechnung tragen. Die Versteigerung der Frequenzpakete soll in Form einer gleichzeitigen, mehrstufigen Auktion durchgeführt werden.

Da die BWA-Frequenznachfrage in räumlicher Hinsicht weit gefächert sei, seien 16 Regionen gebildet worden, die in der Summe das gesamte Bundesgebiet abdecken. Es sind Anträge für einzelne oder mehrere Regionen bis hin zu einer bundesweiten Abdeckung möglich, so die Behörde. In den jeweiligen Regionen stünden jeweils Frequenzpakete für drei Betreiber zur Verfügung: zwei Pakete mit jeweils 21 MHz gepaart und ein Paket mit 28 MHz gepaart. Die Frequenzen des 28-MHz-Pakets seien allerdings aufgrund bestehender Nutzungsrechte nicht in allen Landkreisen der 16 Regionen verfügbar.

Mit den Frequenzzuteilungen wird wie bei den UMTS-Lizenzen auch eine Versorgungsverpflichtung verbunden. Bis 2009 ist die Versorgung von 15 Prozent und bis 2011 von 25 Prozent der Gemeinden in der betreffenden Region als Verpflichtung vorgesehen. Mit dieser Versorgungsverpflichtung soll die Verbreitung von Breitbandanschlüssen - insbesondere in bisher nicht versorgten Regionen - unterstützt werden.

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