Zuteilung

Bundesnetzagentur vergibt Frequenzen für WiMAX

Auch andere Technologien werden im 3,5-GHz-Band angesiedelt
Von Björn Brodersen

Die Bundesnetzagentur hat heute das angekündigte Zuteilungsverfahren für breitbandige drahtlose Verteilsysteme im Rahmen des so genannten Broadband Wireless Access (BWA) eröffnet. Die Vergabe für den Zugang im 3,5-GHz-Bereich soll nach Angaben der Behörde "transparent, diskriminierungsfrei, technologieneutral und offen" erfolgen. Das heißt, die Frequenzen werden beispielsweise nicht nur den WiMAX-Betreibern vorbehalten sein, sondern auch anderen Technologien. Anträge von Interessenten können ab sofort und bis zum 28. Februar 2006 gestellt werden.

Zur Verfügung stehen Frequenzen im Bereich 3,4 bis 3,6 GHz. Darüber hinaus sind in einigen Regionen Frequenzen im Bereich 3,6 bis 3,8 GHz verfügbar. Die Frequenzen werden in erster Linie für die Realisierung von Teilnehmeranschlüssen, wie beispielsweise für funkgestützte Internetzugänge, zugeteilt. Freie Systemkapazitäten können aber auch für andere Zwecke genutzt werden.

Zweistufige Frequenzvergabe

Die Bundesnetzangentur sieht eine zweistufige Frequenzvergabe vor. Zunächst erfolge eine Registrierung der beantragten Frequenznutzung, die bei Vorlage einer konkreten Ausbauplanung für den Versorgungsbereich innerhalb einer Frist von acht Monaten durch die endgültige Frequenzzuteilung ersetzt werde. Die registrierten Frequenzplanungen bzw. Frequenznutzungen sollen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einsehbar sein.

"Mit dem Registrierverfahren verfolgt die Bundesnetzagentur das Ziel einer möglichst bedarfsgerechten Frequenzzuteilung. Nur wer wirklich Bereiche erschließen will und konkrete Planungen vorlegt, erhält die Zuteilung. Längerfristige Blockaden des knappen Frequenzspektrums sollen damit vermieden werden", erläuterte heute Matthias Kurth, der Präsident der Bundesnetzagentur. "Lassen sich die Zuteilungswünsche in einer Region nicht realisieren, wird den Marktteilnehmern vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens Gelegenheit gegeben, selbst funkverträgliche Lösungen herbeizuführen. Vor einer amtlichen Entscheidung besteht die Möglichkeit, zum Beispiel durch räumliche oder frequenztechnische Maßnahmen, eine Entkopplung der Frequenznutzungen zu vereinbaren und so Frequenzknappheit zu vermeiden", so der Präsident weiter.

Das Zuteilungsverfahren und das Ergebnis der letzten öffentlichen Anhörung wurden im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 24/2005 und im Internet veröffentlicht.