offen

Vorläufiges Insolvenzverfahren über Faircom eröffnet

Insolvenzverwalter ist bestellt
Von

Über den Mobilfunkhändler Faircom [Link entfernt] ist am vergangenen Freitag das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zum vorläufigen Verwalter wurde Rechtsanwalt Michael Plössner, Hausdorffstraße 11, 53129 Bonn bestellt. Dieser wird in den nächsten Tagen nun prüfen, ob genügend Werte bzw. offene Forderungen vorhanden sind, die sich im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwerten lassen, oder ob ggfls. sogar eine Fortführung des Unternehmens möglich ist. Je nach dem Ergebnis der Prüfung wird dann das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet oder das Verfahren mangels Masse abgelehnt.

Aufgrund der Eröffnung des Verfahrens sind vorerst keine weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Faircom möglich. Das heißt, es empfiehlt sich zurzeit nicht, Mahnbescheide gegen Faircom zu bewirken, oder andere teure Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Kommt es zur Eröffnung des Verfahrens, wird der Insolvenzverwalter alles Geld, das er sicher stellen kann, anteilsmäßig an die Gläubiger verteilen.

Wir werden wieder berichten, soweit wir weitere Details erfahren.

Weitere Informationen zu Faircom:

Zwangsvollstreckung/Zahlungsprobleme:
- Faircom bittet Kunden offiziell um Stundung
- Einzelne Faircom-Kunden erhalten Geld
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Kontopfändung
- Erste, versuchte Kontopfändung
 
Premiere-Aktion:
- Faircom: Stornierung der Koppelverträge möglich
- Weiterhin Probleme bei Faircom
- Allerlei Verzögerungen
 
Quam-Aktion:
- Faircom: Verbraucherzentrale zweifelt an Rückforderungsanspruch
- Faircom: "Zahlungsunwillige Kunden" müssen mit Klage rechnen
- Faircom: Quam-Rückzahlungsforderung entfacht heftige Diskussion
- Quam verweist Geschäftsführer von Faircom und DLC new media des Hauses
- Quam schaltet keine weiteren Aktions-Verträge mehr frei
- Quam-Verträge mit Grundgebührerstattung und Gratis-Handy