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Faircom bittet Kunden offiziell um Stundung

Erst nächstes Jahr soll wieder gezahlt werden
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Der angeschlagene Mobilfunkhändler Faircom [Link entfernt] hat gestern eine E-Mail an seine Kunden versendet, in der er sich für verspätete Grundgebührerstattungen entschuldigt. Weiterhin erläutert Geschäftsführer Roloff in dem Schreiben, dass man der Firma "Premiere" eine fünfstellige Zahl an Neukunden vermittelt habe, diese jedoch bisher die Provisionen nicht bezahlt habe. Dadurch seien Provisionsansprüche in Millionenhöhe offen. Auch andere ehemalige Geschäftspartner schuldeten Faircom Geld.

Faircom verspricht aber in der E-Mail, sich darum zu bemühen, die offenen Forderungen baldmöglichst einzutreiben, um dann die Zahlungen wieder aufzunehmen. Um Luft zu bekommen, bittet Faircom die Kunden, ihre Forderungen bis Ende des Jahres zu stunden. Andernfalls könnte Faircom gezwungen sein, Insolvenz anzumelden, was für den Kunden bedeuten würde, dass er sein Geld nicht mehr bekäme.

Endlich Klartext

Schön ist, dass Faircom damit seit etlichen Monaten zum ersten Mal wieder Klartext redet, und den wahren Grund der Zahlungsschwierigkeiten benennt. Das bisher vorgebrachte Argument der "Inkonsistenzen in der Datenbank" dürfte damit vom Tisch sein. Wirklich glaubhaft waren diese Inkonsistenzen sowieso nie gewesen, sie wirkten eher wie eine Ausrede.

Dem Kunden, der auf sein Geld wartet, wird mit dieser neuen Offenheit aber nicht geholfen. Er wird voraussichtlich weiter warten müssen, egal, ob er die Stundung anerkennt oder nicht. Nur solche Kunden, die das Warten satt waren, und den gerichtlichen Weg gegangen sind, haben in den letzten Wochen tatsächlich Zahlungen von Faircom erstritten. Akzeptieren nun viele Kunden die Stundung, oder halten sie einfach still, verbessert sich damit die Situation für diejenigen, die erst vor kurzem mit dem Mahnverfahren begonnen haben.

Insolvenzverfahren

Fairer als die zuvor geschilderte Situation wäre das gesetzliche Insolvenzverfahren, bei dem alle Gläubiger gleich behandelt werden. Anders als Faircom behauptet, würde ein solches Verfahren auch nicht automatisch bewirken, dass die Kunden ihre Forderungen in den Wind schreiben können. Vielmehr muss der Insolvenzverwalter laufende Gerichtsverfahren bewerten, und bei Aussicht auf Erfolg diese auch zu Ende führen, und das gegebenenfalls erlangte Geld dann unter den Kunden verteilen.

Jedoch ist fraglich, ob Faircom sich vor Gericht gegen Premiere durchsetzen kann. Faircom hat nämlich jeweils zwei Premiere-Abos an einen Kunden vermittelt, aber dem Kunden statt den zwei zugehörigen Digital-Receivern nur jeweils einen geliefert. Daher ist durchaus verständlich, dass Premiere nicht die kompletten Provisionen bezahlen will. Auch die Mobilfunkprovider und -netzbetreiber, die Provisionen gegenüber Faircom zurück halten, berufen sich auf Vertragsverletzungen seitens Faircom.

Weitere Informationen zu Faircom:

Zwangsvollstreckung:
- Einzelne Faircom-Kunden erhalten Geld
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Kontopfändung
- Erste, versuchte Kontopfändung
 
Premiere-Aktion:
- Faircom: Stornierung der Koppelverträge möglich
- Weiterhin Probleme bei Faircom
- Allerlei Verzögerungen
 
Quam-Aktion:
- Faircom: Verbraucherzentrale zweifelt an Rückforderungsanspruch
- Faircom: "Zahlungsunwillige Kunden" müssen mit Klage rechnen
- Faircom: Quam-Rückzahlungsforderung entfacht heftige Diskussion
- Quam verweist Geschäftsführer von Faircom und DLC new media des Hauses
- Quam schaltet keine weiteren Aktions-Verträge mehr frei
- Quam-Verträge mit Grundgebührerstattung und Gratis-Handy