Getunnelt

Internet: Weiterhin Medikamente aus dem Netz

Internet-Apotheke DocMorris will deutsche Kunden trotz Verbots weiterbeliefern
Von dpa / Edward Müller

Die Internet-Apotheke DocMorris will trotz der Frankfurter Gerichtsentscheidung vom Donnerstag weiter machen. Die in Holland ansässige Firma interpretiert das Urteil nicht als Verbot des Internet-Handels mit Arzneimitteln. "Richtig ist, dass das Oberlandesgericht (OLG) zwar das Verbot nicht vollständig aufgehoben, aber in entscheidenden Punkten eingeschränkt hat", teilte Marketing- Direktor Jens Apermann am Freitag mit.

Nach der Interpretation von DocMorris sei der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln auch in Deutschland erlaubt. Lediglich die Werbung dafür sei verboten. DocMorris kündigte an, seine Homepage und Service-Rufnummer entsprechend zu überarbeiten.

Der 6. Zivilsenat des OLG hatte mit der Entscheidung (AZ: 6 U 240/00) in zweiter Instanz eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt gegen die Internet-Apotheke bestätigt. Dem niederländischen Unternehmen war auf Antrag des Deutschen Apothekerverbandes verboten worden, deutsche Kunden zu beliefern. Ebenfalls gegen DocMorris hatte am Mittwoch das Kammergericht Berlin in zweiter Instanz entschieden.

Das bisherige Angebot von DocMorris umfasst nach Feststellung des Gerichts rund 1 100 teils verschreibungspflichtige, teils rezeptfreie Medikamente. Die rezeptpflichtigen wurden nach Darstellung von DocMorris jeweils erst nach Übermittlung eines gültigen Rezepts durch den Kunden ausgeliefert. Die Zustellung der Medikamente sollte innerhalb von 48 Stunden durch Boten erfolgen. Trotz der damit verbundenen Kosten sei das Angebot im allgemeinen preisgünstiger als in deutschen Apotheken, weil DocMorris nicht an die deutschen Festpreisregelungen für Medikamente gebunden sei.

Die Internet-Nutzer zeigen sich der Online-Apotheke gegenüber aufgeschlossen. Einer kürzlich veröffentlichten Meinungsumfrage nach, werde sich der Handel mit Medikamenten über das Internet durchsetzen, so die Befragten. Ob der Versand von Medikamenten an deutsche Kunden unterbunden werden kann, ist fraglich. Die "heiße Ware" ließe sich neutral verpacken und über Mittelsfirmen ausliefern, die garnicht in den Niederlanden ansässig sind. Desweiteren sind innerhalb der EU Zollkontrollen an den Binnen-Grenzen nicht mehr typisch seid der Ratifizierung des Abkommens von Schengen.