Empfindlich!

Rollt auf säumige Call-by-Call-Kunden eine Lawine von Mahnschreiben zu?

Der Schlichterspruch der RegTP enthält verbraucherfeindliche Tücken
Von Frank Rebenstock

Nach dem Schlichterspruch der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zu Inkasso und Fakturierung im offenen Call by Call hat teltarif auf die drohenden Preiserhöhungen hingewiesen, die kommen könnten, falls die RegTP-Entscheidung am 15. März von den Anbietern akzeptiert wird. One.Tel hatte bereits zuvor seine Preise im offenen Call by Call massiv angehoben, noch am gleichen Tag korrigierte Teledump unter Berufung auf die Konsequenzen des Schlichterspruchs zahlreiche Preise nach oben und mittlerweile hat VarTec bei gleichbleibenden Verbindungspreisen den Mindestumsatz für Gespräche in die deutschen Mobilnetze und ins Ausland verdoppelt.

Neben der Verteuerung der Rechnungsstellung beklagt der Verband der Telekom-Mitbewerber VATM, dass nach dem Schlichterspruch die Deutsche Telekom mit der Rechnungserstellung nurmehr die "Hälfte der Leistung" erbringt: Das eigentliche Inkasso, also Mahnung und Beitreibung, sowie die Reklamationsbearbeitung, müssen danach die jeweiligen Anbieter in Eigenregie übernehmen. Ein bislang vielfach übersehener Umstand, der aber für die Kunden empfindliche Folgen haben könnte!

Wer bislang einmal mit der Bezahlung seiner Telekom-Rechnung, und damit auch der über Call-by-Call-Anbieter geführten Gespräche, in Zahlungsverzug kam, bekam etwa vierzehn Tage nach Fälligkeit ein kostenfreies Mahnschreiben von der Telekom-Rechnungsstelle. Wenn der ausstehende Betrag nicht allzu hoch ist, erfolgt keine Sperre, sondern die nächste Rechnung wird einfach entsprechend erhöht.

Nun ein Szenario nach der neuen Regelung: Kunde XY telefoniert vor seinem Urlaub über ein gutes Dutzend Call-by-Call-Anbieter in die verschiedensten Reiseländer. Sparsam, wie er ist, hat er sich bei teltarif immer die jeweils günstigsten Anbieter herausgesucht. Während er nun in seinem Traumziel am Strand weilt, weist seine Hausbank die Lastbuchung der Telefonrechnung mangels Deckung zurück. Vielleicht war der Kunde unvorsichtig, vielleicht kam die Gehaltsüberweisung zu spät, vielleicht hat die Bank die Kreditlinie reduziert. Gründe für vorübergehend mangelnde Deckung kann es viele geben.

Die Rechnungsstelle der Telekom informiert dann darüber die ebenfalls betroffenen Call-by-Call-Anbieter. Diese müssen jeweils die eigene Inkassoabteilung oder Rechtsanwaltsbüros und Inkassounternehmen mit der Mahnung und Beitreibung beauftragen, und die müssen gewinnbringend arbeiten. Folglich dürften fünf bis zehn Mark Mahngebühren pro Rechnung nicht ungewöhnlich sein.

Was könnte den säumigen Kunden XY nun im Zweifelsfalle nach der Rückkehr aus dem Urlaub erwarten? 50 bis 100 Mark Mahngebühren, weil eine Rechnung über 100 Mark bei der Abbuchung zurückging. Anschließend muss er noch zehn Überweisungen über Minibeträge ausfüllen. Also viel Arbeit und viel Ärger.