Benutzer volkerchen schrieb:
Benutzer 602sl schrieb:
Folgt man dem Beitrag sollte also keinesfalls mehr eine Einzugsermächtigung an die Telekom gegeben werden.
Denn vergisst man dann Rechnungen zu bezahlen und bekommt man eine kostenpflichtige Mahnung, bleibt immer noch das Beweisbarkeitsproblem (Zugang der Rechnung) seitens der Telefongesellschaft und das wird sie nicht können.
Ergo können auch keine Mahngebühren berechnet oder gar eingetrieben werden.
Wie kommst Du denn auf dieses dünne Brett?
Selbstverständlich ist eine Rechnung zugegangen, diese kommt von der Telekom und muß keineswegs von jedem einzelnen Anbieter separat erfolgen.
Stimmt soweit!
Die Rechnung gilt am dritten Werktag nach Absendung durch die Telekom als zugestellt und wenn Du nicht zum dort angegebenen Fälligkeitstermin zahlst, können ohne weitere Mahnungen sofort Mahnkosten erhoben werden.
Falsch! Die Beweispflicht liegt beim Absender (Telekom u.a.). Und die ist nicht zu erbringen, solange kein Einschreiben gesendet wurde (und selbst dann wäre im Einzelfall Einspruch möglich!).
Daß die Telekom darauf verzichtet, ist keine Rechtspflicht sondern kulantes Verhalten, was ich von den privaten Gesellschaften mal eher nicht erwarten würde.
Ändert aber an der generellen Beweispflicht nichts!
Denn vor Gericht geht es nicht darum Recht zu haben, sondern Recht zu bekommen! Und da spielt die Beweispflicht im Bestreitensfall eine der entscheidenden Rolle.
Gerade deshalb geht z.B. auch das "Gesetz zur Beschleunigung der Zahlungsmoral" vollkommen ins Leere. Denn wer bisher seine Rechnung mit Fristsetzung per Kalendertag verschickte (nachweisbar, also z.B. persönlich überbracht mit Zeuge etc.) brauchte auch bisher keine Mahnung um den Schuldner in Verzug zu setzen.
Das Problem war und ist noch immer die Beweisbarkeit und daran sollte sich ja auch nichts ändern.