Hammerhart

Treibt der RegTP-Vorschlag die Call-by-Call-Tarife in die Höhe?

Branchenkreise warnen vor massiver Teuerung
Von Frank Rebenstock

Aus Branchenkreisen gibt es die ersten warnenden Stimmen, die nach dem Schlichterspruch der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) im Call-by-Call Rechnungsstreit von heute Nacht am Horizont erheblich höhere Ferngesprächstarife im offenen Call by Call heraufziehen sehen. Uns wurde sogar angedeutet, dass die massive Preiserhöhung von One.Tel zum 27. Februar allein auf diesem Hintergrund zu sehen sei. Die Gesprächspreise für Kunden im angemeldeten Call by Call, die eine eigene Rechnung erhalten, wurden nämlich nicht erhöht.

Bislang berechnete die Deutsche Telekom ihren Mitbewerbern für die Inkassodienste 7 Mark pro 1 000 Rechnungszeilen und 4,5 Prozent des jeweiligen Gesprächsumsatzes. Nehmen wir zum Beispiel an, ein Kunde telefoniert eine Minute zu 5,5 Pfennig über die 010XX, dann "verdient" der Anbieter XX zunächst einmal 5,5 Pfennig. Lassen wir die fälligen Interconnect-Gebühren ganz außer Acht, dann werden nach dem bisherigen Abrechnungs-Schema davon 0,7 Pfennig für die Rechnungszeile und 0,25 Pfennig Umsatzbeteiligung abgezogen. Es verbleiben also noch 4,55 Pfennig. Nach dem neuen Kompromiss-Vorschlag der RegTP werden von den 5,5 Pfennig jedoch nun pauschal 2,8 Pfennig abgezogen, so dass dem Anbieter lediglich 2,7 Pfennig verbleiben. Und sollte der Kunde wirklich nur ein einziges Gespräch über den Anbieter XX in einem Abrechnungsmonat geführt haben, werden weitere 9 Pfennig für die Rechnung fällig und der Anbieter macht Verlust!

Aus der neuen Regelung, so sie denn am 15. März beschlossen wird, können die Anbieter im offenen Call by Call eigentlich nur die Konsequenz ziehen, entweder die Gesprächskosten, wie bei One.Tel, zu erhöhen oder sich aus dem Markt für Call by Call zurückzuziehen. Und die verbraucherfreundliche Sekundentaktung einiger Anbieter dürfte ebenfalls ein aussterbendes Modell sein. Bei den genannten Abzügen sind bestenfalls noch 60/1-Taktungen denkbar oder gar Mindestgesprächsumsätze, wie sie zum Beispiel der amerikanische Anbieter VarTec vor einiger Zeit auch hierzulande eingeführt hat.

Ähnliche Überlegungen gelten auch für Internet by Call. Es macht wenig Sinn, eine einminütige Onlineverbindung für 2,5 Pfennig abzurechnen, wenn hierfür 2,8 Pfennig vom Anbieter zu bezahlen sind.