Kostenfalle

Alarmanlage & Handy verursachen 800-Euro-Rechnung

Kostenfalle war die SMS-Anrufinfo eines Mobilfunk-Anbieters
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Ehepaar Maier (Name geändert) wohnt in einer noblen Gegend, wo in der Vergangenheit häufiger eingebrochen wurde. Daher wurde eine moderne Alarmanlage installiert. Diese ruft im Alarmfall eine vorher festlegte Rufnummer über den Festnetzanschluss der Wohnung an und gibt über den Alarm Bescheid. Die Maiers haben seit einigen Jahren einen Vertrag im Mobilfunknetz von Vodafone, der allerdings nur selten genutzt wird. Für einen lange geplanten Auslandsurlaub gaben sie die Nummer des Mobilfunkanschlusses in der Alarmanlage ein. Sie sollte dann auf dem Handy anrufen.

Benachrichtigung nach einem Stromausfall schafft Probleme

Böse Überraschung nach dem Urlaub. Ein ausgeschaltetes Handy verursachte 800 Euro Kosten. Böse Überraschung nach dem Urlaub. Ein ausgeschaltetes Handy verursachte 800 Euro Kosten.
Foto: Jake Hellbach - Fotolia.com
Nun reagiert diese Alarmanlage auch, wenn ein Stromausfall auftritt, schließlich könnten die Einbrecher ja versuchen, vor dem Zugriff das Haus stromlos zu machen. Da die Alarmanlage aber über einen Akku abgesichert ist, kann sie auch während oder nach einem Stromausfall noch anrufen, solange das örtliche (analoge) Telefonnetz noch funktioniert.

Die Maiers schalteten die Alarmanlage ein und fuhren in den Urlaub. Im Stadtteil trat einen kurzer Stromausfall auf, weil beim örtlichen Stromversorger etwas umgebaut wurde. Die Anlage schlug - ordnungsgemäß - Alarm und bei Maiers klingelte im Ausland das Handy. Sie versuchten, per Tonwahl der Alarmanlage Bescheid zu geben, dass sie die Nachricht erhalten hatten, doch die DTMF-Töne des Handys wurden vom ausländischen Netz nicht zurück übermittelt. Die Gründe dafür sind unklar. Allerdings werden diese Dienstmerkmale im Ausland schon mal nicht unterstützt.

Handy ausschalten schützt nicht vor Kosten, wenn der Anbieter nicht will

Da die Anlage immer wieder bei den Maiers auf dem Handy anrief, schalteten sie ihr Handy in dem Glauben aus, damit habe sich das Problem erledigt. Eine Umleitung zur Mailbox war ja nicht geschaltet, somit sollte die Anlage "Teilnehmer ist nicht erreichbar" hören.

Die große Überraschung kam nach der Rückkehr aus dem Urlaub. Der Briefträger überreichte die Telefonrechnung des Hausanschlusses, der beim privaten Festnetz-Anbieter Versatel geschaltet ist: Da standen auf einmal knapp 800 Euro drauf. Diese Kosten waren entstanden, weil jeder Anrufversuch zur Ansage "Der Mobilfunkteilnehmer ist nicht erreichbar" von Vodafone an Versatel berechnet worden war. Familie Maier, die ihren Handyanschluss wie gesagt schon lange hatte, war ziemlich verwundert, wieso die lange Jahre kostenfreie Ansage "Der Teilnehmer ist nicht erreichbar" auf einmal "kostenpflichtig" sein sollte. Offenbar hatte Vodafone (wie viele konkurrierenden Mobilfunkanbieter auch), die Funktion Anrufinfo per SMS vor einiger Zeit ungefragt geändert.

Um sicherzustellen, dass die Ansage "der Mobilfunk-Teilnehmer ist nicht erreichbar" kostenfrei bleibt, muss der betroffene Mobilfunkkunde von sich aus aktiv werden. Es gibt bereits einschlägige Urteile, dass so etwas nicht zulässig ist, berichtet der Anwalt der Betroffenen gegenüber teltarif.de. Er verfügt im Telekommunikationsbereich über große Erfahrungen.

Auf der nächsten Seite erfahren Sie, was eine Klage von Maiers Anwalt gegen Vodafone ergeben hat und wie sich Handy-Nutzer vor den ungewollten SMS-Info-Kosten schützen können.

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