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Selbstbedienung der Mobilfunkbetreiber per Gesetz verhindern


20.04.2013 16:22 - Gestartet von michaelmess
Bei dieser Selbstbedienungsmenthalität der Anbieter entgegenzuwirken, muß der Gesetzgeber die Mobilfunkanbieter in die Schranken weisen.
Um dieser Abzocke ein Ende zu bereiten, sollte gesetzlich vorgeschrieben werden, daß Zusatzdienste, die dem Anrufer oder oder Angerufenen extra Kosten verursachen können, nicht ohne vorheriges Einverständnis des Kunden unter Nennung der hierdurch anfallenden Kosten aktiviert werden dürfen.
Wenn dieses widerrechtlich doch passiert, sollte es Gewinnabschöpfungen und hohe Bußgelder für den verursachenden Anbieter geben und Geschädigte sollen Schadenersatzansprüche geltend machen können, wenn in der Ansage durch den Netzbetreiber nicht ausdrücklich auf die Kostenpflichtigkeit der Verbindung hingewiesen wurde.

Beispiel 1: "Diese Verbindung ist kostenpflichtig. Ihr gewünschter Gesprächspartner ist nicht erreichbar und wird per SMS über Ihren Anruf informiert."

Beispiel 2: "Ihr gewünschter Gesprächspartner ist nicht erreichbar. Wenn Sie die die 1 drücken, wird die Verbindung kostenpflichtig und Ihr Gesprächspartner wird per SMS über Ihren Anruf informiert."

Zur Durchsetzung der Ansprüche gegen andere Netzbetreiber sollen Kunden durch den eigenen Netzbetreiber ein Recht auf Unterstützung haben:
Der Kunde bekommt dann z. B. vom eigenen Netzbetreiber die Kosten erstattet und dieser wendet sich wegen entgangenem Gewinn an den verursachenden Netzbetreiber.

Desweiteren sollten Zusatzdienste solcher Art vom Kunden direkt (ohne Hotline) per USSD-Code bzw. Handy-Menü deaktiviert werden können.
Damit soll der Unsitte entgegengewirkt werden, daß der Kunde seine Mailbox oder die kostenpflichtige AnrufInfo-SMS nicht direkt am Gerät deaktivieren kann.

Außerdem dürfen solche Zusatzdienste (einschließlich Mailbox) bei neuem Vertrag nicht standardmäßig eingeschaltet sein.

Kunden, die dem Anrufer keine Kosten verursachen möchten, wenn sie den Anruf nicht persönlich annehmen können, sollen nicht durch den Netzbetreiber dazu genötigt werden können, aktiv zu werden, um solche ungewollte Dienste loszuwerden.