Verbraucherzentrale über Handymiete: yourfone verstößt gegen BGB
Die Verbraucherzentrale kritisiert die Handymiete bei yourfone.
Bild: yourfone, Vebraucherzentrale, teltarif.de / Montage: teltarif.de
In den AGB des Online-Shops versteckt yourfone die Tatsache, dass Smartphones dort nicht verkauft werden, sondern nur als Leihgerät zum Kunden kommen. Nach Ablauf des Vertrags muss das Handy zurückgegeben werden. Wir haben bei der Verbraucherzentrale Sachsen angefragt, ob yourfone korrekt über die Miete informiert.
Verbraucherzentrale kritisiert Präsentation auf Webseite
Die Verbraucherzentrale kritisiert die Handymiete bei yourfone.
Bild: yourfone, Vebraucherzentrale, teltarif.de / Montage: teltarif.de
Rein rechtlich sei die Handy-Miete nicht zu beanstanden, schreibt uns Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Auch die AGB zur Gebrauchsüberlassung seien grundsätzlich in Ordnung.
Allerdings müsse yourfone auf den Umstand der Handymiete deutlich hinweisen. Ein Unternehmer müsse laut Gesetz über "die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung" informieren. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale zählt dazu auch, dass die Hardware nur entgeltlich überlassen und somit nicht verkauft wird.
Denn der Unterschied zwischen Eigentum und Miete mache einen wesentlichen Unterschied für den Kunden. Wer das Handy nur mietet, muss ganz andere Sorgfalt walten lassen, als wenn er es gekauft hat. Deswegen muss der Kunde über die Handymiete aufgeklärt werden. In der Präsentation im Online-Shop ist davon aber nichts zu sehen. "Somit verstößt das Unternehmen gegen die Vorschriften des BGB", so Katja Henschler abschließend.
Händler-Provisionen geklärt
Inzwischen sind auch die Details für Händler geklärt. telecom-handel berichtet, dass die yourfone-Shops über neue Provisionsmodalitäten informiert wurden. Demnach ist nun auch den Händlern deutlich kommuniziert, dass das Smartphone lediglich vermietet wird. Laut den Informationen des Magazins ist nun auch die Vergütung von Händlern bekannt, die einen Kunden von einem (gemieteten) Smartphone überzeugen. Für "die Vermittlung erhält der Händler in der Regel 50 Euro Hardware-Überlassungsbonus".
yourfone: Anbieter versteckt Handymiete in den AGB