Überraschung

yourfone: Handys sind nur gemietet

yourfone bietet seine Tarife auch mit gebundelter Hardware an. Erst ein zweiter Blick offenbart: Es handelt sich um Miet-Handys. Wir zeigen die wichtigsten AGB-Regelungen. Außerdem gibt es ein Statement von yourfone.
Von Hans-Georg Kluge

yourfone: Handys sind nur gemietet. yourfone: Handys sind nur gemietet.
Bild: teltarif.de / Rita Deutschbein
yourfone hat zum 1. Juli die ersten 100 Shops eröffnet und gleichzeitig neue Tarife vorgestellt. Mit dabei waren auch Hardware-Bundles - also Pakete aus Laufzeit­vertrag und Handy.

Mehrere teltarif.de-Leser meldeten sich in den vergangenen Tagen mit folgender Information: yourfone vermietet die Handys lediglich. In den AGB (Link zum PDF [Link entfernt] ) spricht yourfone von einer Gebrauchs­über­lassung und spezifiziert in den AGB: "Der Kunde erlangt an der ihm überlassenen Hardware kein Eigentum."

Besonders problematisch: Erkennbar ist die Handymiete für Verbraucher nur bei einem Blick in die AGB - überall sonst fehlt der Hinweis darauf, dass das Handy nicht in Raten finanziert wird und nach 24 Monaten nicht in das Eigentum des Nutzers übergeht. Im Online-Shop gibt yourfone zwar bei den Handys einen Gesamtpreis an, der in etwa einem Einzelverkaufspreis entspricht, in der darauffolgenden Auswahl kann der Nutzer aber nur den monatlichen Hardware-Aufschlag auswählen - eine einmalige Zuzahlung fällt ebenfalls an.

In einer eigenen News erfahren Sie, was ein Rechtsanwalt zur Handymiete von yourfone sagt. Und auch die Verbraucherzentrale hat sich zur Handymiete bei yourfone geäußert.

Einschränkungen laut AGB

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Bild: teltarif.de / Rita Deutschbein
In den AGB findet sich in Abteilung VI die Formulierung: "Der Kunde hat die ihm überlassene Hardware so sorgfältig zu behandeln und zu benutzen, wie sie ein verständiger, auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer behandeln würde. Er haftet während der Vertragslaufzeit für alle aus dem Besitz der Hardware entstehenden Kosten."

Mit dem gemieteten Smart­phone kann der Nutzer also nicht so umspringen wie er möchte. Konkret muss der Kunde einige Einschränkungen akzeptieren. yourfone schließt in den AGB aus, das Smart­phone zu rooten oder ähnliche Modifikationen vorzunehmen. Der Kunde muss das Handy sorgsam behandeln, es vor Beschädigung oder Diebstahl schützen und gegebenenfalls das Display mit einer Schutzfolie versehen. Wer die Tarif-Kosten senken möchte, indem er das vielleicht nicht benötigte Smart­phone weiterverkaufen möchte, steht im Regen, denn dies ist nicht erlaubt. Allerdings sind Weiterverkaufsverbote bei Ratenkäufen wiederum nicht unüblich, zumal der Übergang des Eigentums meist erst nach der letzten Rate erfolgt. Doch hier handelt es sich nicht einmal um einen Ratenkauf.

In einer weiteren AGB-Klausel wird der Kunde verpflichtet, im Fall einer Pfändung auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass es sich hierbei um Fremdeigentum handelt. Und wenn yourfone überprüfen möchte, ob das vermietete Smartphone in einem vernünftigen Zustand ist? Nichts einfacher als das: "Die yourfone kann die Hardware nach vorheriger Ankündigung besichtigen oder überprüfen, soweit dies angemessen und dem Kunden zumutbar ist."

Kunden können nicht darauf hoffen, dass yourfone das Smart­phone nach Ablauf des Vertrags nicht zurückfordert - in Kapitel VII heißt es deutlich: "Im Falle der ordentlichen Kündigung hat der Kunde die Hardware nach Ablauf der Vertragslaufzeit, im Falle der fristlosen Kündigung unverzüglich herauszugeben. Die Herausgabe hat per Post an eine von yourfone benannte Anschrift zu erfolgen. Gibt der Kunde die Hardware nicht heraus oder ist ihm eine Herausgabe aus einem von ihm zu vertretenden Grund unmöglich, so ist der Kunde verpflichtet, yourfone Schadensersatz zu leisten."

Das sagt yourfone

Wir haben yourfone um eine Stellungnahme zu der Thematik gebeten. In der Antwort bestätigt yourfone die Handymiete: Demnach habe "die yourfone GmbH mit dem Relaunch der Marke auch im Hardwarebereich umgestellt und ein Gebrauchsüberlassungsmodell eingeführt. Das Modell findet sowohl Online als auch Offline Anwendung. So erhalten unsere Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit ihr Wunschgerät. Damit haben wir ein Modell eingeführt, das Mitbewerber bereits seit langer Zeit etabliert haben."

Hierbei bezieht sich yourfone auf die Handymiete, die beim Konkurrenten Base jedoch eine wechselhafte Geschichte hat. Zumindest online schaffte der Anbieter die Handymiete wieder ab, da sie zu erklärungsbedürftig gewesen sei.

yourfone: Anbieter versteckt Handymiete in den AGB

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