Film-Streaming ist rechtliche Grauzone
Videostreaming im Internet - es gibt viele legale Angebote
Bild: Montage teltarif.de
Dass das Betreiben eines Streaming-Portals mit
urheberrechtlich geschützten Filmen ohne entsprechende Lizenzen
illegal ist, dürfte jedem klar sein. Ob man sich beim reinen
Anschauen von Kinofilmen auf solchen Portalen strafbar macht, wird
aus dem Bauch heraus wohl kaum jemand eindeutig beantworten können. Und so
geht es auch den Juristen: Höchstrichterlich geklärt ist die Frage
noch nicht, unterschiedliche Rechtsauffassungen sind möglich, erklärt
das Urheberrechtsportal iRights.info.
Videostreaming im Internet - es gibt viele legale Angebote
Bild: Montage teltarif.de
Von dieser rechtlichen Grauzone einmal abgesehen, gibt es neben der
Fairness gegenüber den Urhebern noch mehr Gründe, fragwürdige
Streaming-Angebote nicht zu nutzen: Denn auf den Portalen können
Abofallen und andere Gefahren wie aggressive Werbung oder sogar
Schadsoftware lauern, warnen die Experten. Zudem können sich Nutzer
schon Ärger einhandeln, wenn es sich um eine offensichtlich
rechtswidrige Quelle handelt, man also ohne große Recherche
feststellen kann, dass etwa das Portal sicher keine Genehmigung hat,
Filme zu streamen.
Viele Angebote - aber wenige kostenlos
Legale Alternativen gibt es genug, für sie muss man aber eben meist etwas bezahlen. Hollywood & Co. haben Onlinevideotheken wie Maxdome, Amazon Instant Video, Apple iTunes, Sky Online, Videociety, Microsoft Movies & TV, Playstation Video oder Videoload im Angebot. Daneben gibt es Abo-Streamingdienste wie Netflix, Watchever, Maxdome, Amazon Prime Video, Sky Snap, Alleskino.de oder Mubi.
Vollkommen gratis und teils werbefinanziert sind Angebote wie Netzkino.de, Kinderkino.de, MSN Movies, die Filmseite von Myvideo sowie Cinenet oder WeloadTV (jeweils auf Youtube). Aktuelle Blockbuster oder populäre Serien findet man hier aber nicht.
Außerdem gibt es auch eine Fülle von Inhalten in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen, aber auch der privaten Fernsehsender. Gerade bei den Öffentlich-Rechtlichen bleiben viele Inhalte nach dem Sendetermin nur eine Woche lang im Netz. Bei den Privaten wird man allerdings für manche Inhalte zur Kasse gebeten.