Themenspezial: Verbraucher & Service Namensänderung

Aus SkyDrive wird OneDrive: Microsoft nennt Cloud-Dienst nach Gerichts-Urteil um

Microsoft verstößt mit dem Begriff "SkyDrive" gegen EU-Gesetz. Aus diesem Grund erhält der Cloud-Dienst mit OneDrive einen neuen Namen. Für Nutzer der Dienste SkyDrive oder SkyDrive Pro hat die Namensänderung laut dem Unternehmen keine Folgen.
Von Rita Deutschbein

Aus SkyDrive wird OneDrive: Microsoft nennt Cloud-Dienst nach Prozess um Aus SkyDrive wird OneDrive
Bild: Microsoft
Microsoft wird seinen bislang als SkyDrive vermarkteten Cloud-Dienst in OneDrive umbenennen. Mit der Namens­änderung reagiert das ameri­kanische Unternehmen auf einen im Sommer vergangenen Jahres verlorenen Prozess. Ein britisches Gericht hatte entschieden, dass Microsoft mit dem Begriff "SkyDrive" gegen EU-Gesetz verstößt. Einge­reicht wurde die Klage um die Namens­rechte an der "Sky"-Marke von dem TV-Konzern BskyB, auch als Sky bekannt.

Nach Bekannt­gabe des Gerichtsbeschlusses im August 2013 willigte Microsoft ein, auf eine Berufung zu verzichten. Im Gegenzug einigten sich die beiden Kontra­henten darauf, dass der Windows-Entwickler eine Zeit lang den bisherigen Namen weiter­nutzen könne, bis der Übergang zu einer neuen Marke geregelt sei. Dieser Schritt ist nun abge­schlossen und Microsoft verkündete mit OneDrive den neuen Namen seines Cloud-Dienstes.

7 GB Speicherplatz gratis

Aus SkyDrive wird OneDrive: Microsoft nennt Cloud-Dienst nach Prozess um Aus SkyDrive wird OneDrive
Bild: Microsoft
Für die Nutzer der Dienste SkyDrive oder SkyDrive Pro hat die Umbenennung keine Folgen. Alle gespeicherten Inhalte und Funktionen bleiben laut Anbieter wie gewohnt verfügbar. Bis der Name endgültig umgestellt ist, kann es allerdings noch ein paar Tage dauern. Microsoft stellt auf der Webseite von OneDrive [Link entfernt] einen Informations-Service bereit, über den Nutzer sich via E-Mail über den Start des neu benannten Dienstes informieren lassen können.

Wie SkyDrive ist auch OneDrive ein Cloud-Speicher, der virtuellen Speicher­platz "in der Wolke" bietet. Die in der OneDrive-Cloud abgelegten Daten wie Dokumente, Fotos oder Videos lassen sich dann von jedem internet­fähigen Endgerät unter Eingabe der Login-Daten des jeweiligen Accounts abrufen - unabhängig davon, wo sich der Nutzer gerade befindet. Der Name OneDrive ist dabei Teil einer gut durch­dachten Marketing-Strategie und nimmt Bezug auf den Werbe-Slogan "only one place for your most important stuff" (dt.: nur ein Platz für deine wichtigsten Daten).

Mit einem kostenlosen SkyDrive-Account erhalten Nutzer 7 GB Speicher­kapazität gratis. Wer eine Office-365-Version gekauft hat, erhält weitere 20 GB Speicherplatz in der Cloud. Für geschäft­liche Zwecke wurde das Pendant SkyDrive Pro entwickelt, das es Nutzern ermöglicht, geschäftliche Dokumente zu organisieren und zu speichern. Dateien können frei­gegeben und gemeinsam mit Kollegen bearbeitet werden. SkyDrive Pro bietet einen Speicherplatz von 25 GB, der sich auf 50 bzw. 100 GB erhöhen lässt.

Cloud-Dienste mit Vorsicht genießen

Nutzer von SkyDrive oder künftig OneDrive sollten - bevor sie empfindliche Daten in die Cloud legen - aber darauf achten, dass der Anbieter seinen Sitz im Ausland hat und auch die Server dort stehen. Nach US-Recht steht es Sicherheits­behörden frei, sich jederzeit Zugriff auf die dort gespeicherten Daten zu verschaffen. Speziell im Fall Microsoft gibt es Berichte, nach denen das Unternehmen eng mit dem US-Geheimdienst NSA sowie der US-Bundespolizei FBI zusammen arbeiten soll und diese dadurch schnellen Zugriff auf Daten des Online-Speicher­dienstes SkyDrive haben.

Wer seine Daten gern in die Cloud auslagern möchte und dabei auf Server, die in Deutschland stehen und demnach den deutschen Rechts­bestimmungen unterliegen, Wert legt, kann auf Angebote wie Strato HiDrive, die Telekom-Cloud oder die Cloud von 1&1 ausweichen. Generell empfiehlt es sich aber bei allen Cloud-Diensten, die privaten Daten vor dem Hochladen etwa mit dem Open-Source-Programm Truecrypt zu verschlüsseln.

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